Das Medizinrecht schützt Ärzte und Patienten

Ein ärztlicher Behandlungsfehler kann Konsequenzen nach sich ziehen. Bei jeder Behandlung muss der Arzt bestimmte Pflichten beachten. Grundsätzlich empfiehlt sich eine Beratung durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

.

.

Foto: SZ

Das Medizinrecht erweist sich als äußerst umfangreich. In erster Linie regelt es die Rechtsbeziehung zwischen dem Patienten und dem Arzt sowie die zweier Ärzte untereinander. Weiterhin finden rechtliche Verhältnisse zwischen Ärzten und ihrer Kassenärztlichen Vereinigung im ärztlichen Gesellschaftsrecht einen Platz im Rechtsgebiet Medizinrecht. Dazu kommen öffentlich-rechtliche Regelungen, die für die Ausübung der ärztlichen und zahnärztlichen Tätigkeit von Bedeutung sind. Hierzu zählt die Approbation - also die Zulassung als Arzt -  oder die Berufsordnung der jeweiligen Ärztekammer. Das Medizinrecht regelt auch die Honorierung eines Arztes bei Privatpatienten anhand der Gebührenordnung für Ärzte und der Gebührenordnung für Zahnärzte.

Das Sozialversicherungsgesetz spielt im Medinzinrecht ebenfalls eine Rolle. Dies betrifft beispielsweise den Fall, wenn es um die Kassenzulassung eines Mediziners geht. Die Kassenzulassung berechtigt die Ärzte dazu, ihre Leistungen mit Hilfe der Kassenärztlichen Vereinigung über die gesetztliche Krankenversicherung abzurechnen. Ein weiterer Bestandteil von Medinzinrecht ist die Meldepflicht. Dies bedeutet, bei Erkennung einer meldepflichtigen Krankheit wie beispielsweise Cholera oder Masern muss diese umgehend dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Das Gesundheitsrecht ist ebenfalls Teil des Medizinrechts, mit einem öffentlich-rechtlichen Schwerpunkt. Dazu zählen das Krankenhausrecht, Recht der Pflegeberufe, Recht der Apotheken sowie das Pharmarecht.

Zu den wesentlichsten Gesetzen und Verordnungen, die das Medizinrecht regelt, zählt das Patientenrechtegesetz. Es trat erst 2013 in Kraft. Selbstverständlich hatte der Patient bereits auch zuvor Rechte. Allerdings wurden mit diesem Gesetz alle anderen Regelungen erstmalig zusammengefasst. Es geht darum, die Position des Patienten gegenüber diversen Leistungserbringern wie beispielsweise Ärzten oder Krankenhäusern zu stärken. Der Patient hat unter anderem ein Einsichtsrecht in seine Krankenakte.

Beim Medizinproduktegesetz muss zwischen Medizinprodukten und Arzneimitteln unterschieden werden. Medizinprodukte sind beispielsweise Infusionen, medizinische Instrumente, Verbandsstoffe und Katheter sowie Software – aber auch Produkte zur Empfängniskontrolle wie Kondome. Weiterhin relevant sind Stoffe, die Medikamenten beigesetzt werden, ohne eine medizinische Wirkung auf den Körper zu haben.

Hinzu kommt das Arzneimittelgesetz. Es dient dem Zweck, für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln zu sorgen. Dies passiert anhand einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung sowohl für den Mensch als auch für das Tier. Bedeutend sind dabei die Qualität des Arzneimittels, aber auch die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit im Rahmen der Einnahme. Und im Heilmittelwerbegesetz werden die Regeln für den Umgang mit Werbung für Arzneimitteln, Medizinprodukten, kosmetischen Mitteln, bestimmten Körperpflegeprodukten, Heilmitteln sowie Heilverfahren und plastisch-chirurgischen Operationen festgelegt.

Beim Transplantationsgesetz wird geregelt, unter welchen Umständen eine Organspende möglich ist. Darin integriert sind sowohl die Organspende bei Lebenden als auch bei Verstorbenen. Das Hauptziel dieses Gesetzes ist die Förderung der Bereitschaft zur Organspende in Deutschland. Die Röntgenverordnung verbietet die unnötige Nutzung von Strahlungen für Menschen und die Natur. Und in der Approbationsordnung werden die Rahmenbedingungen für die Ausbildung beispielsweise zum Arzt festgelegt. sho

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort