Leserbrief AfD über Förderschüler Das ist nur eine Sache der Sprache

AfD über Förderschüler II

Die Saarbrücker Zeitung zitiert den CDU-Abgeordneten Hermann Scharf folgendermaßen: „Bei Behinderungen von Kranken zu sprechen, ist einfach unwürdig, diese Kinder sind uns genauso viel wert wie die nichtbehinderten Kinder.“ Darf man dann im Umkehrschluss sagen, dass kranke Kinder dem Abgeordneten Scharf weniger wert sind als gesunde? Ich habe den Verdacht, dass hier im Sinne der Political Correctness Sprachbereinigung (Newspeak) betrieben werden soll. Dann haben die Politiker aber viel zu tun. Auch im Lehrplan Biologie, der dem Schulunterricht im Saarland zugrunde liegt, ist von „Erbkrankheiten“ die Rede, wenn genetische Defekte beschrieben werden. Und in den Standardlehrbüchern für den Biologieunterricht an Gymnasien wird das Down-Syndrom (= Trisomie 21) ebenfalls als „Erbkrankheit“ bezeichnet (zum Beispiel Linder, 2010, Seite 180). Und den Paragraphen 218a, Absatz zwei, Strafgesetzbuch (StGB) sollte die Politik dann meines Erachtens auch dringend reformieren, denn wenn das Down-Sydrom pränatal diagnostiziert wird, kommt es nach meiner Information in 90 Prozent aller Fälle zu einer Abtreibung (Quelle im Internet: www.spiegel.de). Dem Paragraphen 218 zufolge ist Abtreibung in diesem Fall straffrei, denn „[w]enn bei der Pränataldiagnostik eine Behinderung oder schwere Krankheit des Kindes festgestellt wird, wird ein Schwangerschaftsabbruch mit einer medizinischen Indikation der Mutter begründet“ (Quelle im Internet: www.profemina.org). Ich verstehe und begrüße zwar dieses Bemühen, auch Behinderten eine menschenwürdige Eingliederung in die Gesellschaft zukommen zu lassen, aber durch Sprachregelungen wird meiner Meinung nach keine neue Realität geschaffen.

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