Auch Mieter betroffen Das Grundsteuer-Urteil birgt sozialen Sprengstoff

Einheitswerte, Steuermesszahl, Hebesätze – dem Laien muss der Kopf schwirren bei all dem Fachchinesisch über die Grundsteuer. Was geht mich das an?, mögen da auch viele denken. Mit dem jetzt verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine ganze Menge. Denn wie allgemein erwartet, hat Karlsruhe die bisherige Steuerpraxis gekippt. Formaljuristisch zwar nur für den Westen. Politisch ist jedoch eine gesamtdeutsche Neuregelung der Grundsteuer geboten.

Das Grundsteuer-Urteil
birgt sozialen Sprengstoff
Foto: SZ/Robby Lorenz

Was scheinbar harmlos klingt, birgt sozialen Sprengstoff zuhauf. Denn Grundsteuer zahlen praktisch alle. Immobilieneigentümer sowieso, aber eben auch die Mieter. Denn die Grundsteuer wird an sie weitergereicht. Dabei sind nicht nur die Mieten, sondern auch die Mietnebenkosten vielerorts schon happig genug. Auf der anderen Seite stehen die Kommunen. Für sie gehört die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen. Wahrlich ein brisantes Spannungsfeld.

Dass es erst des Anstoßes aus Karlsruhe bedurfte, hat mit jahrzehntelangen politischen Versäumnissen zu tun. Wer die Immobilienanzeigen studiert, kann leicht feststellen, dass die Preise vor allem in den letzten Jahren häufig geradezu explodiert sind. An den Bewertungskriterien des zu versteuernden Grundvermögens ging diese Entwicklung jedoch spurlos vorüber. Die Folge ist eine massive Ungleichbehandlung der Steuerzahler. Für ein Haus im sündhaft teuren München-Schwabing kann im Prinzip die gleiche Grundsteuer anfallen wie für ein bebautes Grundstück in strukturschwachen Teilen der Pfalz. Vom bisher geltenden Recht profitierten nämlich alle, deren Immobilien zum Zeitpunkt ihrer Bewertung verhältnismäßig günstig waren, aber längst kräftig an Wert gewonnen hatten. Das Nachsehen hatten jene, deren Immobilien einen Wertverlust verzeichneten.

All das wussten Bund und Länder seit Jahr und Tag. Für eine Reform fanden sie aber nie einen gemeinsamen Nenner. Sehr zum Verdruss der Verfassungshüter. Deshalb lässt Karlsruhe der Politik jetzt auch nur noch wenig Zeit, um die Sache endlich zu bereinigen. Besonders aufwändige Lösungen, wie sie zuletzt im Bundesrat zur Debatte standen, dürften damit zunächst vom Tisch sein. Ein denkbarer Ansatz wäre eine Bodensteuer. Sie ließe sich auch vergleichsweise zügig einführen und würde Spekulationen mit Grundstücken weniger lukrativ machen. Auch Mietanstiege ließen sich so womöglich dämpfen.

Am Ende wird es ganz sicher Gewinner und Verlierer geben. Soll die Grundsteuer weiter ein entscheidendes Finanzierungsinstrument der Kommunen bleiben, werden die einen künftig weniger bezahlen und die anderen dafür mehr. Jetzt geht es darum, die von Karlsruhe aufgebrummte Mega-Reform sozial gerecht auszugestalten. Die neue Bundesregierung braucht jedenfalls gar nicht erst die Mietpreisbremse anzuschärfen oder soziale Wohnungsprogramme aufzulegen, wenn das nicht gelingt. Denn das sind Nebenkriegsschauplätze im Kampf gegen Mietwucher, solange die Kardinalfrage der Grundsteuer praktisch ungeklärt bleibt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort