Bundesverwaltungsgericht kippt Post-Mindestlohn

Leipzig. Der Mindestlohn für Briefzusteller ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Es gab damit einer Klage unter anderem der Post-Wettbewerber Pin Mail und TNT sowie des Bundesverbands der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) statt (Az: 8 C 19.09)

Leipzig. Der Mindestlohn für Briefzusteller ist rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Es gab damit einer Klage unter anderem der Post-Wettbewerber Pin Mail und TNT sowie des Bundesverbands der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) statt (Az: 8 C 19.09). Damit sind die Lohnuntergrenzen von 9,80 beziehungsweise 8,40 Euro für die nach Gewerkschaftsangaben rund 200 000 Beschäftigten der Postdienstbranche nicht mehr verbindlich. Für das Urteil waren nicht inhaltliche Gründe entscheidend. Vielmehr rügten die Richter schwere Verfahrensfehler beim Erlass der Mindestlohn-Verordnung. Die Beteiligungsrechte der betroffenen Post-Wettbewerber wurden demnach verletzt. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sehe eine umfassende Beteiligung betroffener Unternehmen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften vor. Dies sei "nicht in dem vom Gesetz vorgeschriebenen Maße geschehen". Das Bundesarbeitsministerium kündigte an, Konsequenzen zu ziehen, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Die bemängelte Verordnung läuft ohnehin am 30. April aus. Wie es danach mit dem umstrittenen Mindestlohn weitergeht, ist offen. Die Gewerkschaft Verdi forderte die Bundesregierung auf, die gerügten Formfehler zu heilen und erneut einen Postmindestlohn festzusetzen. Dagegen sprach die Arbeitgeberseite von einem "Sieg für den Wettbewerb". Bundesweit geht es im Briefgeschäft um einen Markt im Volumen von zehn Milliarden Euro.Der seit 2008 geltende Post-Mindestlohn war zwischen der Gewerkschaft Verdi und dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste ausgehandelt worden. Der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel hatte für die Regelung gekämpft, um sich die Konkurrenz vom Leib zu halten. Wettbewerber klagten dagegen, denn das Niveau des Mindestlohns sei für sie existenzgefährdend. Sie hatten mit der Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste einen eigenen Mindestlohn von 6,50 Euro (Ost) und 7,50 Euro (West) vereinbart und argumentiert, dieser Tarifvertrag dürfe nicht einfach mit der Post-Mindestlohnverordnung "weggewischt" werden. Für TNT und Co. bedeutet der Gerichtsentscheid nun das letzte Signal zum Angriff auf den Marktführer. Kürzlich startete bereits ein von TNT geschmiedetes Briefbündnis namens "Mail Alliance". Der niederländische Konzern will zusammen mit Pin Mail und Regionalzeitungsverlagen die bundesweite Zustellung organisieren.Unterdessen hat die Bundesregierung gestern einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem ein weiteres Postprivileg kippen soll. Alle Postdienstleister, die deutschlandweit Briefe und Päckchen zustellen, sollen demzufolge künftig von der Mehrwertsteuer befreit sein. Mit dieser Regelung wird das deutsche Steuerrecht an europäische Vorgaben angepasst. afp/dpa/ddp/gol

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