Bundesverfassungsgericht bleibt kritisch gegenüber EZB-Krisenkurs

Karlsruhe · Das Vorgehen der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Euro-Schuldenkrise bereitet dem Bundesverfassungsgericht weiter Kopfzerbrechen. Die Karlsruher Richter warfen in der zweiten Verhandlung über die Ankündigung notfalls unbegrenzter Anleihenkäufe von Krisenstaaten zahlreiche kritische Fragen auf.

Dabei hat der Europäische Gerichtshof das EZB-Programm von 2012 bereits für rechtmäßig erklärt. Das bedeutet aber nicht, dass die deutschen Verfassungsrichter sich dem einfach anschließen, wie gestern deutlich wurde. Das Urteil könnte im Frühsommer verkündet werden (2 BvR 2728/13 u.a.). EZB-Direktoriumsmitglied Yves Mersch verteidigte das Kaufprogramm, das bis heute nicht zum Einsatz kam: "Eine Währungsunion ist eine Haftungsgemeinschaft." Der Notenbank müsse es möglich bleiben, über geldpolitische Maßnahmen unabhängig zu entscheiden. Die Richter haben aber große Bedenken, ob das Programm mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Nach einer ersten Verhandlung 2013 hatten sie deutlich gemacht, dass sie den Beschluss für rechtswidrig halten. Die EZB dürfe laut EU-Vertrag keine eigenständige Wirtschaftspolitik betreiben. Der Beschluss verstoße außerdem gegen das Verbot der Mitfinanzierung von Staatshaushalten.

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