Bundestag beschließt „Girokonto für jedermann“

Berlin · Die deutschen Banken müssen künftig auch Asylbewerbern und Obdachlosen ein Girokonto gewähren. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag gestern einstimmig verabschiedet. Damit werden alle Geldhäuser dazu verpflichtet, Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf Guthabenbasis einzurichten.

Mitglieder dieser Personengruppe waren bislang nur von einigen Sparkassen und Volksbanken als Kunden akzeptiert worden.

Das Gesetz zwingt die Banken ferner, ihre Kontogebühren so zu veröffentlichen, dass auch Verbraucher ohne besondere Fachkenntnisse die verschiedenen Angebote problemlos vergleichen können. Zudem soll Kunden der Wechsel der Bank erleichtert werden. Die Institute müssen deshalb dafür sorgen, dass ein "Konto-Umzug" in Zukunft maximal zehn Tage dauert.

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