Bundessozialgericht kippt das BEK-Hausarztmodell

Wuppertal. Die 2,3 Millionen Versicherten der Barmer Ersatzkasse, die sich an dem Hausarzt- und Hausapothekenmodell der Kasse beteiligt haben, bekommen in diesen Tagen Post. Darin steht, dass das Bundessozialgericht (B 6 KA 27/07) das Modell gekippt habe. Erste Konsequenz: Während sie bisher nur einmal im Jahr die Praxisgebühr von zehn Euro zahlen mussten, werden nun ab 1

Wuppertal. Die 2,3 Millionen Versicherten der Barmer Ersatzkasse, die sich an dem Hausarzt- und Hausapothekenmodell der Kasse beteiligt haben, bekommen in diesen Tagen Post. Darin steht, dass das Bundessozialgericht (B 6 KA 27/07) das Modell gekippt habe. Erste Konsequenz: Während sie bisher nur einmal im Jahr die Praxisgebühr von zehn Euro zahlen mussten, werden nun ab 1. Juli wieder für jedes Quartal die zehn Euro fällig. Damit wurde einer der wirksamsten Maßnahmen zur Dämpfung der Kosten vorerst der Boden entzogen. Bei dem Modell entschieden sich die Patienten für einen Hausarzt, der gewissermaßen als Gesundheitsmoderator über alle Behandlungen, die ein Patient auch bei Fachärzten bekommt, Bescheid weiß. Ähnlich sinnvoll war das Hausapothekenmodell. Der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen passte das Modell aber nicht. Sie klagte und gewann jetzt in letzter Instanz. Zu dem Modell gehörte, dass die Patienten nur einmal im Jahr die zehn Euro Praxisgebühr entrichten mussten, also jährlich 30 Euro sparten. Das Gesamtpaket wurde dadurch finanziert, dass die Kasse den kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenhäusern ein Prozent ihrer Zahlungen abzog. Da der Abzug alle Kassenärzte traf, aber die zusätzlichen Leistungen nur den Hausärzten zugute kamen, regte sich Widerstand bei den Fachärzten. Das Bundessozialgericht entschied, das Modell entspreche nicht den vom Gericht neu aufgestellten Kriterien für "integrierte Versorgung". Die BEK: "Wir arbeiten an einem neuen Modell, das den vom Gericht aufgestellten Kriterien gerecht wird." hz

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