Bundesrichter stärken Vermieter

Karlsruhe · Vermieter haben künftig größeren Spielraum bei der Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Legen sie zum Beispiel die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude um, müssen die Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein, entschied der Bundesgerichtshof . Die Richter ändern damit ihre bisherige strengere Linie, wonach das die Unwirksamkeit der Abrechnung zur Folge gehabt hätte.

Zur Begründung heißt es, dass sich der Aufwand für Vermieter in Grenzen halten solle. Auch Mieter seien daran interessiert, dass die Abrechnung übersichtlich bleibe (Az.: VIII ZR 93/15). Im konkreten Fall aus Bochum hatte der Eigentümer die Gesamtkosten nach Wohnfläche auf die Gebäude einer Wohnanlage verteilt und dann auf die einzelnen Mieter umgelegt, diesen Schritt aber nicht nachvollziehbar gemacht.

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