Bundesratsinitiative der Landesregierung zum Kurzarbeitergeld

Saarbrücken. Mit einer Bundesratsinitiative will die Landesregierung einen nahtlosen Bezug von Kurzarbeitergeld ab 2010 gewährleisten. Arbeitsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sagte gestern vor der Landespressekonferenz, dazu sei die einmalige Aufhebung der dreimonatigen Wartefrist erforderlich

Saarbrücken. Mit einer Bundesratsinitiative will die Landesregierung einen nahtlosen Bezug von Kurzarbeitergeld ab 2010 gewährleisten. Arbeitsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sagte gestern vor der Landespressekonferenz, dazu sei die einmalige Aufhebung der dreimonatigen Wartefrist erforderlich. Gleichzeitig soll die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers durch die Bundesagentur für Arbeit ab dem ersten Kalendermonat des Kurzarbeitergeld-Bezugs sichergestellt werden. Kramp-Karrenbauer unterstrich die Bedeutung der Kurzarbeit für die Saar-Wirtschaft. Mit der Bundesratsinitiative wolle die Landesregierung die Unternehmen in die Lage versetzen, trotz schlechter Konjunkturlage an ihrem eingearbeiteten Personal festzuhalten, um nach überstandener Krise für den Wettbewerb gerüstet zu sein. Die Bundesregierung plant, dass für Kurzarbeit, die 2010 beginnt, bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld gezahlt werden soll. gp

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