Bundesarbeitsgericht urteilt zu Leiharbeitern als Streikbrecher

Erfurt · Der Einsatz von Leiharbeitern bei Streiks beschäftigt erstmals das Bundesarbeitsgericht in Erfurt . Die Richter gehen an diesem Dienstag der Frage nach, ob Arbeitgeber bei Streiks während Tarifauseinandersetzungen Leiharbeiter einsetzen dürfen, um die liegengebliebene Arbeit zu erledigen.

Es geht in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz aber auch um die Frage, ob sich Zeitarbeiter gegen den Einsatz als Streikbrecher wehren können. Der Präzedenzfall für die erwartete Entscheidung des Ersten Senats kommt aus Baden-Württemberg. Verhandelt werde der Fall eines Busfahrers, der sich weigerte, in einem bestreikten Betrieb zu arbeiten und das Recht auf seiner Seite wähnte, sagte der Sprecher des Bundesarbeitsgerichts, Waldemar Reinfelder. Stattdessen habe der Mann eine Ermahnung in seiner Personalakte erhalten. Er verlange mit seiner Klage, dass der Eintrag in der Akte entfernt wird. Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi geht es um die Stadtwerke Ulm, die den öffentlichen Nahverkehr seit Jahren über eine Servicegesellschaft betrieben. Vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht, das die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zuließ, hatte der Busfahrer mit seiner Klage Erfolg.

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