Bundesagentur rügt Stundenlohn unter drei Euro

Nürnberg/Mainz. Stundenlöhne von weniger als drei Euro sind nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit (BA) sittenwidrig und deshalb Lohnwucher. "Erhalten Hartz-IV-Empfänger als Aufstocker solche Löhne, sind die Jobcenter angewiesen, diese genauer zu prüfen", sagte eine BA-Sprecherin gestern

Nürnberg/Mainz. Stundenlöhne von weniger als drei Euro sind nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit (BA) sittenwidrig und deshalb Lohnwucher. "Erhalten Hartz-IV-Empfänger als Aufstocker solche Löhne, sind die Jobcenter angewiesen, diese genauer zu prüfen", sagte eine BA-Sprecherin gestern. Damit solle vermieden werden, dass Unternehmen auf Kosten des Steuerzahlers ihre Löhne drücken. Sämtliche Jobcenter in Deutschland seien auf die Drei-Euro-Grenze hingewiesen worden. Als Leitlinie diene der Bundesagentur ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom April 2009, erläuterte die Sprecherin. Dieses hatte entschieden, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und damit eine Sittenwidrigkeit vorliegt, "wenn die Entlohnung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht". Mit Erfolg ist in Stralsund ein Jobcenter gerichtlich gegen Lohnwucher bei Hartz-IV-Empfängern vorgegangen. dpa

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