Bosch-Betriebsrat geht nach Wahlanfechtung in zweite Instanz

Homburg · Das Landesarbeitsgericht in Saarbrücken wird demnächst entscheiden müssen, ob die Betriebsratswahlen, die im März in den Homburger Werken der Robert Bosch GmbH (4600 Mitarbeiter) stattgefunden haben, tatsächlich ungültig sind.

Nach dem Beschluss des Arbeitsgerichtes in Neunkirchen, das einer Wahlanfechtung wegen Verstößen gegen die Wahlordnung Anfang Oktober stattgegeben hat und die Wahl für "unwirksam" erklärte, hat der betroffene Betriebsrat jetzt entschieden, Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht einzulegen. Dies ergibt sich aus einer Betriebsratsinfo an die Belegschaft, die der SZ vorliegt. Dieter Klein, Chef des 29-köpfigen Betriebsrates, war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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