Blumenkästen müssen sicher befestigt sein

Blumenkästen müssen sicher befestigt seinBerlin. (dpa/tmn) Mieter dürfen am Balkon Blumenkästen und Blumentöpfe aufstellen oder anbringen. Sie sind aber verpflichtet, diese sicher zu befestigen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin und führt dazu ein Urteil des Landgerichts Hamburg an (Az.: 316 S 79/04)

Blumenkästen müssen sicher befestigt seinBerlin. (dpa/tmn) Mieter dürfen am Balkon Blumenkästen und Blumentöpfe aufstellen oder anbringen. Sie sind aber verpflichtet, diese sicher zu befestigen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin und führt dazu ein Urteil des Landgerichts Hamburg an (Az.: 316 S 79/04). So muss sichergestellt sein, dass die Pflanzen auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Gesamtschuld gilt für jeden MieterKarlsruhe. (epd) Bewohnen mehrere Mieter eine Wohnung, haftet jeder Einzelne für die Begleichung der gesamten Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, die Abrechnung an jeden einzelnen Mieter zu adressieren, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Ein Mieter reiche dafür völlig aus. Damit gab der BGH einer Berliner Vermieterin recht. (AZ: VIII ZR 263/09) Er entschied, dass mehrere Mieter einer Wohnung bei Mietforderungen grundsätzlich gesamtschuldnerisch haften.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort