Auf der Autobahn bei Völklingen gestoppt Vom Bordell in die Fänge der Bundespolizei – so endet volltrunkene Heimfahrt eines Luxemburgers

Völklingen · Nach dem Besuch eines Etablissements in Saarbrücken hat die Heimreise für zwei Luxemburger auf der Autobahn bei Völklingen ein jähes Ende gefunden. Dabei hatte der Fahrer ungewollt auf sich aufmerksam gemacht.

Total betrunken: Polizei stoppt bei Völklingen Autofahrer aus Luxemburg
Foto: dpa/Armin Weigel

Er hatte die Lichter brennen, jedoch nicht die an seinem Wagen. Das ließ eine Streife der Bundespolizei auf einen Mann aus Luxemburg in der Nacht auf Freitag, 8. Oktober, aufmerksam werden. 

Denn wie ein Sprecher der Völklinger Polizei berichtet, war der 36-Jährige mit seinem Audi A 1 auf der A 620 unterwegs, allerdings unbeleuchtet. An der Anschlussstelle Völklingen-Ost war um 2.20 Uhr Schluss dieser geistreichen Fahrt. Als Ermittler den Mann am Steuer kontrollierten, bemerkten diese sofort: Er hatte mächtig getankt. Kurze Zeit später bestätigte dies ein Test auf der Wache. Der Wert: 2,48 Promille.

Nun saß er fest, denn sein Beifahrer (55) hatte ebenfalls zu tief ins Glas geschaut, war folglich genauso wenig in der Lage, den Wagen nach Hause zu bringen. „Und das Geld für ein Taxi hatten die beiden restlos in einem Etablissement in Saarbrücken ausgegeben“, sagt der Behördensprecher.

Das bedeutete: Den Rest der Nacht verbrachten die Gestrandeten nach ihrem Bordell-Abend auf der Wache, bis der der 55-Jährige wieder nüchtern war. Dafür wurde bis zum frühen Morgen mehrmals sein Alkoholspiegel kontrolliert.

Seinen Führerschein ist der betrunkene Fahrer übrigens nur bedingt los: In Deutschland darf er künftig nicht mehr ans Lenkrad. Ein entsprechender Vermerk in seinen Papieren macht dies kenntlich. Dieses markierte Dokument, so schildert der Polizeisprecher, geht dann an die zuständige Behörde in Luxemburg. Von dort erhält der Fahrer aus dem Großherzogtum seinen Führerschein zurück.

Eine Strafverfolgung erwarte ihn in seinem Heimatland nicht, heißt es weiter. Dort könne er nach wie vor Auto fahren. Sollte er allerdings in Deutschland erwischt werden, werde dies hier so geahndet, als ob er überhaupt keinen Führerschein besitzt. Eine Abmachung innerhalb der Europäischen Union (EU), was Trunkenheit im Straßenverkehr und deren grenzenlose Verfolgung betrifft, existiere bislang nicht.

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