Fahrlässige Tötung in Gersweiler? Tod nach Feuer: Staatsanwalt ermittelt

Saarbrücken · Justiz prüft, ob ein Wohnungseigentümer gegen die Rauchmelderpflicht verstoßen hat. Erster Fall im Saarland.

 Beim Wohnungsbrand wie auf diesem Symbolbild sollen Rauchmelder Betroffene rechtzeitig aufschrecken und so Leben retten. Diese Geräte fehlten nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Gersweiler.

Beim Wohnungsbrand wie auf diesem Symbolbild sollen Rauchmelder Betroffene rechtzeitig aufschrecken und so Leben retten. Diese Geräte fehlten nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Gersweiler.

Foto: picture alliance / Marcel Kusch//Marcel Kusch

Dramatische Szenen, die sich kurz nach Weihnachten abgespielt haben: 40 Feuerwehrleute kämpften am frühen Morgen gegen einen Wohnungsbrand in Gersweiler. Rasch hatten die Flammen um sich gegriffen, erreichten in Windeseile alle Zimmer. Was die ganze Lage zusätzlich anspannte: In der Unglückswohnung hielt sich ein betagtes Paar auf: eine 93 Jahre alte Frau und ihr 99-jähriger, pflegebedürftiger Lebensgefährte. Er kam mit Rauchvergiftung und Verbrennungen ins Krankenhaus, wo er wenige Stunden später seinen Verletzungen erlag. Auch sie musste schwer verletzt in die Klinik. Vier weitere Bewohner mussten wegen leichter Blessuren untersucht werden und kamen nach dem Feuerwehreinsatz vorübergehend anderweitig unter.

All das passierte am 28. Dezember. Dieser folgenschwere Zwischenfall beschäftigt bis heute die Justiz. Die Saarbrücker Staatsanwaltschaft nahm sich der Sache an. Nach Angaben ihres Sprechers Dennis Zahedi  geht es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Denn: In der Wohnung fehlten zur Unglückszeit Rauchmelder. Die sind aber im Saarland gesetzlich vorgeschrieben. Hätte also das Leben des Rentners unter Umständen gerettet werden können, wenn die Geräte montiert worden wären?

Um diese Frage zu klären, läuft das Ermittlungsverfahren. Es ist das erste und zurzeit einzige seiner Art im Saarland. Was bisher klar  sei, wie Zahedi weiter mitteilt: Die Obduktion ergab, dass das Opfer seinen Verbrennungen und der Rauchvergiftung erlegen war.

Nun stehen die Söhne seiner Lebensgefährtin im Visier der Ermittler. Die beiden Beschuldigten sind Miteigentümer des Hauses, in dem das Feuer ausgebrochen war. Es soll geklärt werden: Haben sie versäumt, Rauchmelder anbringen zu lassen und damit den Tod des 99-Jährigen mitverschuldet?

Hintergrund: Die Rauchmelderpflicht, ist in der Landesbauordnung des Saarlandes festgehalten und  gilt schon seit geraumer Zeit – allerdings trat sie in Raten in Kraft, wie Dirk Schäfer berichtet. „Für Neubauten gilt sie schon seit 1. Juni 2004“, sagt der Pressesprecher des Landesfeuerwehrverbandes. Eine recht lange Übergangsfrist gab es darauf für Altbauten. Die war Ende 2016 abgelaufen. Darauf folgte eine weitere zweijährihge Karenz, während der Verstöße kaum geahndet wurden. „Seit 2018 ist nun Schluss“, sagt Schäfer. Aber: Kontrollen sind nicht vorgesehen.

Wo sollten die Geräte installiert werden? Alle Decken in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege genutzt werden, müssten mit Rauchmelder ausgestattet sein, sagt der Fachmann. Ungeeignet seien schräge Flächen, Ecken und feuchte Räume wie Küchen.

Grundsätzlich sei derjenige dazu verpflichtet, für Warnanlagen zu sorgen, dem die Wohnung oder das Haus gehört. Bei Mietwohnungen teilten sich verschiedene Seiten die Verantwortung. So müsse der Vermieter den Einbau regeln, der Mieter dafür sorgen, dass die Melder auch tatsächlich funktionieren.

Schäfer rät  dazu, Rauchmelder von Experten einbauen zu lassen. Er begründet: „Dann hat man die Sicherheit, dass sie fachmännisch angebracht sind.“ Außerdem gelte eine Gewährleistung seitens des Unternehmers.

Was den konkreten Fall in Gersweiler betrifft, steht noch aus, wann die Staatsanwaltschaft ihre Ermittungen abgeschlossen hat, damit auch, ob es zu einer Anklage kommt. Über zivilrechtliche Klagen, beispielsweise weil Versicherungen wegen fehlender Rauchmelder nicht für Brandschäden zahlen wollen, ist nichts bekannt.

Übrigens: Mittlerweile ist auch die Lebensgefährtin des Brandopfers tot. Nach Staatsanwaltsangaben starb sie am 3. Februar, dies allerdings „ohne Zusammenhang mit dem Brand“, ergänzt Behördensprecher Zahedi.

 Feuerwehrsprecher Dirk Schäfer.

Feuerwehrsprecher Dirk Schäfer.

Foto: HGN/Hgn
 Techniker wie hier sollten Rauchmelder installieren. Dazu rät die Feuerwehr.   

Techniker wie hier sollten Rauchmelder installieren. Dazu rät die Feuerwehr.   

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

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