2017 starben hier vier Menschen Erneut Brand in der Saaruferstraße in Saarbrücken

Update | Saarbrücken · Brandursache und Schadenshöhe sind derzeit noch unklar; die Polizei hat jetzt die Ermittlungen aufgenommen.

Saaruferstraße in Saarbrücken: Nach 2017 wieder eine Brand
Foto: BeckerBredel

Um kurz vor acht Uhr gingen mehrere Notrufe bei Polizei und Feuerwehr ein. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte drangen bereits dunkle Rauchwolken aus dem dritten Obergeschoss des großen Mehrparteienhauses. Da es sich beim Einsatzort um denselben Wohnkomplex in der Saaruferstraße handelt, in dem 2017 bei einem Brand vier Menschen ums Leben kamen und drei weitere zum Teil schwer verletzt wurden, war höchste Alarmbereitschaft geboten.

Berufsfeuerwehr Saarbrücken rückt aus

Sofort rückten Einsatzkräfte beider Feuerwachen der Berufsfeuerwehr Saarbrücken zum Brandort aus. Auch die Polizei fuhr mit mehreren Kommandos in die Saaruferstraße, traf als erstes vor Ort ein. Umgehend wurden die oberen Stockwerke evakuiert. Wie die Feuerwehr vor Ort berichtete, zogen zwar dichte Rauchwolken aus den Fenstern der Brandwohnung, das Treppenhaus war jedoch rauchfrei, da die Schutzmaßnahmen im Gebäude nach dem letzten Brand deutlich verbessert wurden. Das Feuer in der kleinen Wohnung war schnell lokalisiert, offensichtlich war eine Matratze in Brand geraten. Der Bewohner des Apartments befand sich zur Brandzeit nicht im Haus.

Der Feuerwehr-Einsatzleiter: "Durch die verbesserten Brandschutzmaßnahmen und auch das schnelle Eingreifen der Polizei gibt es keine Verletzten." Die Einsatzkräfte gingen gemeinsam gegen die Flammen vor und konnten den Brand ablöschen. Die Bewohner durften danach in ihre Wohnungen zurückkehren.

Polizei nimmt Ermittlungen auf

Brandursache und Schadenshöhe sind derzeit noch unklar, die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Für die Dauer des Einsatzes war die Saaruferstraße zwischen der Luisenbrücke und der Wilhelm-Heinrich-Brücke für den Verkehr gesperrt.

Ehemaliger Eigentümer vor Gericht

Im November 2020 stand der ehemalige Eigentümer des Gebäudes wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen in vier und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen vor Gericht. Im Gebäude waren Brandschutzmängel festgestellt worden. Nach sechseinhalb Stunden verurteilte ihn das Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung.

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