Verdacht nach Haar-Fund erhärtet Vier Anschläge auf Funkmasten: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßlichen Brandstifter aus Saarlouis

Saarbrücken/Saarlouis · Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage gegen einen 32-Jährigen aus Saarlouis unter anderem wegen Brandstiftung sowie Störung öffentlicher Betriebe und Telekommunikationsanlagen vor dem Schöffengericht in Saarlouis erhoben. Der Beschuldigte soll im vergangenen Jahr vier Brandanschläge auf Funkmasten verübt haben.

Saarlouis: Anschläge auf Funkmasten, Anklage gegen mutmaßlichen Brandstifter
Foto: dpa/Peter Steffen

Gleich zweimal hatte es der 32-jährige mutmaßliche Täter auf einen Mast auf dem Plateau der Berghalde Duhamel am Saarpolygon in Ensdorf abgesehen. Bei drei der insgesamt vier Anschläge kam es laut Staatsanwaltschaft Saarbrücken zu Beschädigungen, wobei in einem Fall Telefon und Internet ausfielen und ein Schaden von fast 40 000 Euro entstand. Außerdem soll der Angeschuldigte versucht haben, ein Transformatorengebäude in Brand zu setzen. Zudem soll er zweimal in Umspannwerke eingedrungen sein und Kurzschlüsse an Stromleitungen verursacht haben, wobei es jeweils zu Stromausfällen kam und dabei einmal die Versorgungsleitung eines Stahlwerkes betroffen war. Alle Taten spielten sich im Zeitraum Ende Mai bis Mitte Juni 2021 im Raum Saarlouis ab. Der Gesamtschaden wird nach Auskunft der Staatsanwaltschaft auf circa 50 000 Euro beziffert.

Zu den Vorwürfen habe sich der Angeschuldigte nicht geäußert. Konkrete Hinweise auf das Tatmotiv würden nicht vorliegen. Der Tatverdacht gegen den Angeklagten ergab sich aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung auf seine Person, nachdem im Wege der Öffentlichkeitsfahndung in lokalen Medien und sozialen Netzwerken Aufnahmen veröffentlicht worden waren, die aus der Überwachungskamera eines der Tatorte stammten. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem für Täterhinweise eine Belohnung in Höhe von 2000 Euro ausgesetzt.

Schließlich erhärtete sich der Tatverdacht, weil an zwei Tatorten DNA-Spuren gesichert werden konnten, die dem Angeschuldigten zuzuordnen sein sollen. An einem Tatort wurden auch ein Tierhaar gefunden, das mit den Haaren des Hundes des Angeschuldigten identisch sein soll.

Das Amtsgericht Saarbrücken erließ im Oktober 2021 gegen den Angeschuldigten Haftbefehl wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Der Angeschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

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