Polizei ermittelt Illegale Abfälle in Wadern – Geflügelköpfe und totes Masthähnchen in Müllsäcken

Wadern · Mehrere Säcke Schlachtabfälle sind in Wadern illegal entsorgt worden. Warum dies eine Gefahr für die Gesundheit sein kann.

Ekel-Abfälle sichert die Polizei in Wadern-Nunkirchen. (Symbolbild)

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Ein Unbekannter hat stinkende Tierreste illegal im Wald in Wadern entsorgt. Diese waren auf mehrere Säcke verteilt, darin befand sich auch ein totes Hähnchen, wie ein Sprecher der Polizeiinspektion Nord-Saarland in Wadern berichtet.

Fünf Säcke mit Tierkadavern in Wadern-Nunkirchen illegal weggeworfen

So tauchten fünf große Müllbeutel oberhalb des Gebäudes der Arbeiterwohlfahrt (Awo) im Stadtteil Nunkirchen auf. Ein Spaziergänger sei auf die illegale Entsorgung am Sonntagmorgen, 5. November, aufmerksam geworden.

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Foto: dpa/David Inderlied

Konkret habe er diese gegen 10 Uhr am Parkplatz Träfweg Richtung Noswendel entdeckt. Darin verstaut: Schlachtabfälle von Hühnern. Es habe sich um Säcke gehandelt, die 25 Kilo fassen würden. Nach bisherigem Ermittlungsstand seien diese für Futter für Masthähnchen sowie Kaninchen gedacht gewesen.

Totes Hähnchen in einen Sack gestopft

Doch jetzt stopfte der einstige Besitzer tierische Leichenteile hinein. Laut Polizei seien in den Müllsäcken neben weißen Federn, Geflügelköpfe und andere Schlachtabfälle gewesen. Sogar ein verendetes Masthähnchen wurde darin gefunden.

Fahnder gehen davon aus, dass ein Züchter versuchte, die Schlachtabfälle so illegal loszuwerden. Der städtische Bauhof sei gerufen worden, um die Geflügelteile wegzuschaffen.

Dem Täter drohen hohe Strafen

Bei dieser Tat handele es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. Hier werde die Tat zuerst einmal als Verstoß gegen das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) geahndet, wie ein Polizeisprecher in Wadern auf SZ-Anfrage berichtet. Darauf steht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Davon unberührt bleiben die Ermittlungen, ob durch die tierischen Abfälle Gifte oder Krankheitserreger Mensch und Umwelt zur Gefahr werden können. Dann werde zudem wegen des Verstoßes gegen Paragraf 326 im Strafgesetzbuch (StGB) ermittelt. Diese Passage umfasst den „unerlaubten Umgang mit Abfällen“. Hier droht sogar Gefängnis von bis zu fünf Jahren.

Im konkreten Fall sucht die Polizei nun nach Zeugen, um die Tat in Wadern-Nunkirchen aufzuklären. Insbesondere interessiere sie sich für Menschen in der Umgebung, die zuletzt geschlachtet haben.

Kontakt zur Polizei in Wadern: Telefon (0 68 71) 9 00 10.