Wer zahlt wie viel? Städte- und Gemeinden wollen angepasste Grundsteuer

Saarbrücken · Der Saarländische Städte- und Gemeindetag (SSGT) begrüßt die Pläne der Landesregierung, bei der Reform der Grundsteuer eine vom Bundesrecht abweichende Regelung zu treffen. Würde die Landesregierung die Reform so umsetzen, wie vom Bund geplant, würde die Steuerlast bei Gewerbegrundstücken deutlich sinken, während die bei Wohngrundstücken überproportional steigen würde (wir berichteten).

Saarländischer Städte- und Gemeindetag begrüßt Anpassung der Grundsteuer
Foto: dpa/Jens Büttner

Das wollen die Präsidenten des SSGT nicht. So teilten der SSGT-Präsident, Tholeys Bürgermeister Hermann Josef Schmidt (CDU), und sein Vize, Neunkirchens Oberbürgermeister Jörg Aumann (SPD), am Donnerstag mit, dass der SSGT zwar ablehne, dass das Saarland „völlig eigene Wege“ bei der Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 gehe. Sie befürworteten auch „weitestgehend die Anwendung des sogenannten Bundesmodells, wobei einzelne sinnvolle Abweichungen allerdings möglich sein sollten“, sagten Schmidt und Aumann. Eine solche sinnvolle Abweichung sei die „Festlegung von unterschiedlichen Steuermesszahlen“, betonten beide. Damit könne nach gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung unterschieden werden. Das Bundesmodell sieht eine solche Differenzierung bisher nicht vor. „Aus Gründen der Steuergerechtigkeit befürworten wir daher grundsätzlich den Vorschlag der Landesregierung, diese ausgeglichene Verteilwirkung über unterschiedliche Steuermesszahlen wiederherzustellen“, erklärten Schmidt und Aumann.

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