24-Jährige vor Gericht Schockanrufe bei Angehörigen – mutmaßliche Bande war auch im Saarland aktiv

Freiburg/Saarbrücken · Ihre Opfer setzen sie am Telefon unter Druck und erbeuten sich so hohe Geldsummen. Jetzt steht mutmaßliche Betrügerin vor Gericht – sie soll auch im Saarland aktiv gewesen sein.

Der 24-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft Freiburg vor Teil einer Schockanrufer-Bande zu sein. Die Angeklagte soll dabei die Beute bei den Opfern – auch im Saarland – abgeholt haben.

Der 24-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft Freiburg vor Teil einer Schockanrufer-Bande zu sein. Die Angeklagte soll dabei die Beute bei den Opfern – auch im Saarland – abgeholt haben.

Foto: dpa/Christian Böhmer

Weil sie in einer Bande ältere Menschen mit sogenannten Schockanrufen um fast eine halbe Million Euro betrogen haben soll, steht eine 24-Jährige vor Gericht. Der Frau wird vorgeworfen, mehrfach hohe Bargeldsummen, Gold und Schmuck von den Opfern – unter anderem im Saarland – abgeholt zu haben, wie die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Landgericht in Freiburg berichtete. Der Prozess soll bis Mitte Juni dauern.

Die wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagte Frau und mindestens drei mutmaßliche Täter waren laut Anklage im Süden Baden-Württembergs, im Saarland und in Bayern aktiv. In München gab demnach ein Mann im Oktober 200 000 Euro Bargeld und ein Kilogramm Gold im Wert von rund 60 000 Euro heraus.

Ehepaar aus Merzig betroffen

„Bei der Tat in Merzig waren Eheleute im Alter von 76 und 81 Jahren betroffen, die um insgesamt 14 000 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von etwa 17 000 Euro geschädigt worden seien. Geld und Schmuck sollen von der Angeklagten entgegengenommen worden sein“, teilte ein Sprecher des Landgerichts in Freiburg am Mittwoch auf SZ-Anfrage mit.

Mutmaßliche Bande soll 450 000 Euro Schaden verursacht haben – 24-Jährige allein angeklagt

Insgesamt bezifferte die Anklage den Schaden auf über 450 000 Euro. Die Frau, die in der angeblichen Bande als sogenannter Läufer tätig war, stand allein vor Gericht – ob Ermittlungen gegen andere mutmaßliche Mitglieder laufen, blieb zunächst offen. Laut Strafgesetz kann Betrug in besonders schweren Fällen mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Bei der Masche „Schockanruf“ geben sich Betrüger als angebliche Kinder, Enkel, vermeintliche Polizeibeamte oder Rechtsanwälte aus und täuschen eine dramatische Notlage des nahen Angehörigen vor, beispielsweise einen Verkehrsunfall. Gefordert werden hohe Summen, die von den gestressten Opfern unter Zeitdruck beschafft werden sollen.

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