Ermittlungen gegen alle Beteiligten Auto kollidiert mit E-Roller in Riegelsberg – Kind wird verletzt

Riegelsberg · In Riegelsberg kam es am Freitag zu einem Verkehrsunfall zwischen einem 61-jährigen Autofahrer und einem E-Roller. Auf dem E-Roller befanden sich ein 14-Jähriger und ein Elfjähriger. Gegen alle Beteiligten wird jetzt ermittelt.

In Riegelsberg kam es am Freitag zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem Elektroroller. (Symbolbild)

In Riegelsberg kam es am Freitag zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem Elektroroller. (Symbolbild)

Foto: dpa/Carsten Rehder

Bei einem Verkehrsunfall in Riegelsberg am Freitagnachmittag ist ein 61-jähriger Autofahrer mit einem Elektroroller zusammengestoßen. Der aus Riegelsberg stammende Mann war gegen 17.15 Uhr mit seinem Auto auf der Zufahrtsstraße zum Walter-Wagner-Platz unterwegs, als plötzlich ein Elektroroller, besetzt mit zwei Minderjährigen, vom rechten Parkplatz aus mit dem Auto kollidierte.

Autofahrer kracht mit Elektroroller zusammen – Elfjähriger leicht verletzt

Wie die Polizei Völklingen mitteilt, konnte der 14-jährige Roller-Fahrer vor dem Zusammenprall abspringen und blieb so unverletzt. Der elfjährige Beifahrer hingegen wurde von dem Auto mit geringer Geschwindigkeit erfasst und verletzte sich am linken Unterarm. Er wurde zur medizinischen Erstversorgung von einem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht.

Gegen den 61-jährigen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Auch gegen den 14-jährigen Fahrer des Elektrorollers musste ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, da sein Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist.

Versicherungspflicht für Elektroroller

Die Polizei weist an dieser Stelle darauf hin, dass es sich bei Elektrokleinstfahrzeugen um Kraftfahrzeuge handelt, die haftpflichtversichert werden müssen. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne eine entsprechende Versicherung stellt eine Straftat dar. Auch die Beförderung von Personen ist auf Fahrzeugen dieser Art nicht gestattet und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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