Polizei und Generalstaatsanwaltschaft Razzia am frühen Morgen: Mitglieder verbotener kurdischer Arbeiterpartei im Saarland aktiv?

Saarbrücken/Völklingen/Losheim/Lebach/Beckingen · Generalstaatsanwaltschaft und Polizei sind am Dienstag im Saarland gegen vier mutmaßliche Mitglieder der verbotenen PKK vorgegangen. Dabei beschlagnahmten Fahnder Beweise. Vorausgegangen waren jahrelange Ermittlungen. Warum die Beschuldigten weiterhin auf freiem Fuß sind.

 Razzia in mehreren Städten und Gemeinden des Saarlandes gegen mutmaßliche Mitglieder der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. (Symbolbild)

Razzia in mehreren Städten und Gemeinden des Saarlandes gegen mutmaßliche Mitglieder der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. (Symbolbild)

Foto: dpa/Paul Zinken

Wegen Mitgliedschaft in der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hat es in vier Städten und Gemeinden im Saarland eine Razzia gegeben. Fahnder durchsuchten vier Wohnungen in Lebach, Völklingen, Losheim und Beckingen. Außerdem sicherten sie Beweise in einer kurdischen Einrichtung in Saarbrücken.

Nach Angaben eines Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz sollen die vier Männer Spenden für die als terroristische Vereinigung eingestufte PKK gesammelt und Mitglieder angeworben haben. Außerdem organisierten sie Veranstaltungen mit Bezug zur Arbeiterpartei Kurdistans, lautet der Vorwurf.

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Generalstaatsanwaltschaft zu Beweismitteln und mutmaßlichen Tätern

Bei den Durchsuchungen soll umfangreich Beweismaterial sichergestellt worden sein; darunter neben digitaler Daten auch Bargeld, wie es auf SZ-Anfrage heißt.

Bei den vier Beschuldigten handelt es sich um drei türkische Staatsbürger und einen Mann sowohl mit deutschem als auch türkischem Ausweis. Ihr Alter: 21, 54, 55 und 56 Jahre.

Sie sollen teils seit geraumer Zeit im Visier der Fahnder sein. Demnach starteten die ersten verdeckten Ermittlungen bereits vor vier Jahren. Der Hauptverdacht richte sich auf Taten zwischen 2020 bis heute.

Die vier Männer blieben auf freiem Fuß. Die Generalstaatsanwaltschaft geht nicht von Fluchtgefahr aus. Denn auch in der Türkei drohe ihnen Zuchthaus, da dort die PKK ebenso verboten ist. Zu der Organisation gehören nach Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft unter anderem „bewaffnete Einheiten“, die türkische Behörden attackierten. Dabei schreckten sie nicht vor Sprengstoffanschlägen zurück.

Bei der Durchsuchung in der kurdischen Einrichtung in Saarbrücken sei es darum gegangen, Beweise gegen die vier Beschuldigten zu sichern. Ein Verdacht gegen Mitglieder dieser Institution gebe es nicht.

Zur Razzia im Saarland

Die Razzia hatte nach Behördenangaben um 6 Uhr begonnen und endete gegen 11 Uhr. Wie viele Beamte daran beteiligt waren, gibt ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft auf Wunsch des Landespolizeipräsidiums in Saarbrücken nicht preis. Dort würden ermittlungstaktische Gründe dafür angeführt.

Die Federführung hat bei Staatsschutz-Delikten dieser Größenordnung die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz auch im Saarland. Dies regelten beide Bundesländer über einen Staatsvertrag.

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