Nahe der saarländischen Grenze Polizei kontrolliert Schwertransporte und erwischt betrunkenen Wein-Brummifahrer

Thalfang · Damit es auf den Straßen sicher zugeht, schauen Polizisten routinemäßig beim Schwerlastverkehr nach dem Rechten. So auch jetzt nahe der saarländischen Grenze. Dabei stoppten sie zwei Fahrer, die so auf keinem Fall hätten so unterwegs sein dürfen.

 Polizisten haben Schwerlaster nahe der saarländischen Grenze kontrolliert und zwei besonders dicke Brocken herausgefischt. (Symbolbild)

Polizisten haben Schwerlaster nahe der saarländischen Grenze kontrolliert und zwei besonders dicke Brocken herausgefischt. (Symbolbild)

Foto: dpa/Sven Hoppe

Wollte er es ganz genau wissen, was er da durch den Hunsrück transportierte, und genehmigte sich deswegen einen kräftigen Schluck davon? Zumindest hatte er getankt – und hätte so nicht hinters Lenkrad gehört. Darum beendete die Polizei seine Fahrt.

Der Brummifahrer war nahe der saarländischen Grenze aufgefallen, wie ein Sprecher der Wittlicher Polizei berichtet. Der 44-Jährige geriet in eine Schwerlastkontrolle. Er war von der Mosel aus auf dem Weg zum Flughafen Hahn. Auf der Ladefläche: volle Weinflaschen.

Und nicht nur die waren gefüllt. Als die Ermittler ihn kontrollierten, ahnten sie: Der Mann war betrunken. Noch an Ort und Stelle wollten sie es genauer wissen und ließen ihn ins Röhrchen pusten. Das Ergebnis: 1,16 Promille. Damit war die Reise mit dem Sattelzug für ihn beendet.

Wenig später ging‘s zum Aderlass, um die genaue Alkoholkonzentration im Blut herauszufinden. Seinen Führerschein ist der Lastwagenfahrer jetzt auch erst einmal los. Die Polizei geht davon aus, dass er länger nicht mehr seinen Beruf ausüben kann.

Nicht betrunken, dennoch gefährlich: Denn während der selben Kontrollaktion fiel ein weiterer Fahrer auf, der ebenfalls so nicht mehr mit seinem Gefährt zurück auf die Straße durfte. Der Luxemburger Holztransport war auf dem Rückweg und hatte Buchenstämme geladen. Allerdings jede Menge mehr als zulässig. Maximal sind nach Aussagen einer Polizeisprecherin in Deutschland 40 Tonnen möglich. Die Waage zeigte allerdings 47,7 Tonnen.

Auf der Stelle verfügten die Kontrolleure: Hier muss abgeladen werden. Das tat der Fahrer auch und durfte dann weiter. Damit ist die Angelegenheit jedoch nicht zu den Akten gelegt: Der Fahrer, der gleichzeitig für den Betrieb verantwortlich ist, erwartet nun ein Bußgeld.

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