Wohnungsdurchsuchung in Saarbrücken Per Zufall aufgespürt – SEK fasst aus Ottweiler Knast geflohenen Häftling

Update | Saarbrücken/Ottweiler · Spezialkräfte der Polizei haben den Mann gefasst, der vor knapp zwei Wochen aus dem Gefängnis in Ottweiler ausgebrochen war. Sie entdeckten den Häftling in Saarbrücken. Allerdings war der 40-Jährige überhaupt nicht Ziel der Hausdurchsuchung.

 Flüchtiger Häftling wieder in Haft. (Symbolbild)

Flüchtiger Häftling wieder in Haft. (Symbolbild)

Foto: dpa/Armin Weigel

Häusliche Gewalt und Verdacht auf eine Sexualstraftat: Deshalb haben am Freitagvormittag, 1. September, Spezialkräfte der Polizei, eine Wohnung in Saarbrücken durchsucht. Der Vorwurf richtet sich gegen den Bewohner (35). Doch bei der Aktion trafen sie einen Bekannten an, der sich dort zur Überraschung der Fahnder aufhielt.

Häftling aus Ottweiler wird in Saarbrücken festgenommen

Wie Stephan Laßotta vom Landespolizeipräsidium in der Landeshauptstadt berichtet, erkannten seine Kollegen den Häftling, der am Sonntag, 20. August, aus dem Gefängnis in Ottweiler abgehauen war. Seitdem befand sich der 40-Jährige auf der Flucht. Mehrere Hinweise ergaben bis dahin keine heiße Spur, wo der Verurteilte untergetaucht war.

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Während die Beamten gegen 8.30 Uhr die Wohnung in Saarbrücken stürmten, hielten sich neben dem eigentlich gesuchten Wohnungsinhaber mehrere weitere Menschen dort auf – unter ihnen der getürmte Straftäter.

Drogen brachten den Mann hinter Gitter

Dieser war am 27. Dezember 2022 vom Amtsgericht in Kaiserslautern wegen Drogenbesitzes verurteilt worden. Er sollte als Strafe 900 Euro zahlen. Da er aber das Geld nicht aufbrachte, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in der pfälzischen Stadt berichtet, sollte er ersatzweise hinter Gitter. Darum kam er am 27. Juni nach Ottweiler. Bis Ende September hätte er seine Strafe dort absitzen müssen.

Die jetzige Durchsuchung durch Vertreter des Spezialeinsatzkommandos (SEK) beruhte auf einem Beschluss des Amtsgerichts in Saarbrücken. Zugrunde liegt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Saarbrücken gegen den Wohnungsinhaber.

Warum gegen den Wohnungsinhaber ermittelt wird

Mario Krah teilt auf SZ-Anfrage mit, dass es sich dabei um den „Anfangsverdacht eines Sexualdelikts, der gefährlichen Körperverletzung“ gehandelt habe. Außerdem könnte der Bewohner gegen das Waffengesetz verstoßen haben.

Drogen seien möglicherweise ebenfalls im Spiel. Weitere Details nannte der Behördensprecher nicht. Der Beschuldigte sei weiter auf freiem Fuß.

Ausgebüchster Häftling sitzt jetzt vorerst in Saarbrücken ein

Unterdessen kam der ausgebüchste Häftling nun nach Saarbrücken hinter Gitter. Ob er hier den Rest der noch offenen Haftstrafe verbüßen muss, sei noch unklar, sagt Polizeisprecher Laßotta auf Nachfrage.

Hinweise auf den Mann, der wegen seiner Rauschgiftsucht straffällig geworden war, verliefen im Sande. Der Bericht einer Frau aus St. Wendel-Niederlinxweiler, wo er noch am Tag seiner Flucht halbnackt aufgetaucht war, ging erst verspätet bei der Polizei ein. Sie informierte am Folgetag eine Dienststelle über ihre Begegnung mit dem Straftäter. Da war er bereits verschwunden.

Erster Hinweis auf Aufenthalt in Saarbrücken

Der 40-Jährige habe zuvor einen Freigang im Hof des Ottweiler Gefängnisses ausgenutzt, um den hohen und mit scharfem Stacheldraht gesicherten Zaun zu überwinden. Justizangestellte beobachteten, wie er türmte, und verfolgten ihn. Sie konnten ihn aber nicht mehr erwischen.

Wie Laßotta weiter mitteilt, habe es zunächst einen Zeugenhinweis gegeben, der die Fahnder bereits wenige Tage nach dem Ausbruch nach Saarbrücken führte. Er sollte sich demnach möglicherweise bei einer Bekannten aufhalten. Doch als die Polizei deren Wohnung am Mittwoch, 23. August, nach ihm durchsuchte, ging sie leer aus. Der Mann war hier nicht untergetaucht.

In Kaiserslautern vom Amtsgericht verurteilt

Das Amtsgericht in Kaiserslautern hatte die Razzia veranlasst. Hier war der Straftäter verurteilt worden, weil er die Taten in der Pfalz begangen haben soll. Damit sind die dortigen Ermittlungsbehörden für die Strafverfolgung zuständig.