Prozess vor dem Schwurgericht Oberstaatsanwältin fordert für angeklagten Pathologen achteinhalb Jahre Haft

Saarbrücken/St. Ingbert · Die erste Strafkammer am Landgericht Saarbrücken will am 14. Juli ihr Urteil gegen den wegen Körperverletzung mit Todesfolge, versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung angeklagten Pathologen verkünden. Hintergrund sind angeblich folgenschwere Falschdiagnosen des Arztes.

Oberstaatsanwältin fordert für angeklagten Pathologen achteinhalb Jahre Haft
Foto: BeckerBredel

Seit mehr als zwei Jahren sitzt der 63 Jahre alte Facharzt für Pathologie Dr. H. in Haft. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hat ihn bereits wegen Betrugs im großen Stil und Korruption zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Vor dem Schwurgericht muss sich der Arzt, der von 2008 bis 2019 ein eigenes pathologisches Institut in St. Ingbert führte, unter anderem wegen Körperverletzung mit Todesfolge, versuchtem Totschlag und schwerer Körperverletzung verantworten – die Folge von gravierenden Fehldiagnosen zum Nachteil von Patienten, deren Gewebeproben er untersucht hat. Die erste Strafkammer unter Vorsitz von Richter Andreas Lauer will nach Angaben eines Gerichtssprechers ihr Urteil am Donnerstag, 14. Juli, verkünden.