Polizeibericht Luftgewehr-Transport bringt Völklinger in die Bredouille

Völklingen · Polizei ermittelt wegen Verstoß gegen Waffengesetz.

 Vier Luftgewehre in der Art, wie sie beim Kirmes-Schießen genutzt werden (Symbolfoto), brachten einem Völklinger den Besuch der Polizei ein.

Vier Luftgewehre in der Art, wie sie beim Kirmes-Schießen genutzt werden (Symbolfoto), brachten einem Völklinger den Besuch der Polizei ein.

Foto: picture-alliance/ dpa/Norbert Försterling

Das Transportieren von Jahrmarkt-Luftgewehren brachte einem Völklinger den Besuch der Polizei ein. Denn diese erhielt am Mittwochmittag (7. August) die Mitteilung, dass soeben in der Gerhardstraße im Stadtteil Heidstock ein Mann „vier Langwaffen aus einem Auto genommen und diese in das von der Person selbst bewohnte Anwesen transportiert habe“, so der Polizeibericht, in dem es weiter heißt: „Nach umfangreichen Ermittlungen wurde schließlich die Wohnung des sichtlich überraschten Täters betreten und durchsucht. Es stellte sich heraus, dass es sich um vier Luftgewehre, wie sie auf dem Jahrmarkt verwendet werden, handelte. Die Waffen wurden vorerst sichergestellt.“ Dem ersten Eindruck nach scheinen diese jedoch unbedenklich zu sein. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde jedoch eingeleitet.

Zwar sind bestimmte Luftdruckwaffen in Deutschland ab 18 Jahren frei verkäuflich (diese Waffen sind an einem fünfeckigen Stempel mit einem „F“ in der Mitte – für „frei“ – zu erkennen), doch für das öffentliche Tragen von Druckluftwaffen in ist ein Waffenschein Pflicht. Ausnahmen sind das Transportieren einer nicht schussbereiten und verpackten Luftdruckwaffe etwa zu einem Schützenhaus oder auf ein Privatgrundstück, auf dem geschossen werden darf, wenn das Grundstück entsprechend gesichert ist – auch gegen ein „Abhandenkommen“ der Waffe. Geregelt ist dies alles im deutschen Waffengesetz (WaffG).

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