Fuß ragte aus dem Boden Leiche im Garten verbuddelt – Geldbuße für Paar aus Homburg
Homburg · Was geschieht jenem, der eine Leiche in seinem Garten vergräbt? So lange dem kein Verbrechen vorausgeht, relativ wenig. So wohl auch in einem Fall in Homburg, der Anfang August für Aufsehen gesorgt hatte.

Leiche in Homburger Garten gefunden – Bilder vom Einsatz
Sie wollte ihren Augen nicht trauen, als sie einen Fuß in Nachbars Garten sah, der aus dem Boden ragte. Daraufhin alarmierte die Anwohnerin in Homburg-Erbach die Polizei. Ein Paar wurde festgenommen, kurz darauf aber wieder freigelassen. Doch so ganz ungeschoren werden die beiden wohl nicht davonkommen.
Toter Vermieter findet vorläufig letzte Ruhe im eigenen Garten
Sie sollen mittlerweile zugegeben haben, ihren Vermieter dort verbuddelt zu haben. Hintergrund könnte sein, dass sie bei ihm bis zu diesem Zeitpunkt äußerst günstig, wenn nicht sogar kostenlos gelebt haben. Doch mit seinem Tod sahen seine Mieter diese preiswerte Unterkunft in Gefahr. Mit ihrer Tat wollten sie sein Ableben vertuschen.
Wie eine Obduktion der Gerichtsmediziner ergab, soll der 72-jährige Hausbesitzer eines natürlichen Todes gestorben sein. Nichts deutete demnach auf ein Verbrechen hin. Ende Juli habe ihn das Zeitliche gesegnet. Darauf sollen die beiden Mieter die Grube auf dem eigenen Terrain ausgehoben und den Leichnam hineingelegt haben.

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Paar soll Mann vergraben haben und jetzt dafür zahlen
Doch offenbar reichte der aufgeschüttete Grund darüber nicht, um den Toten langfristig unter der Erde zu halten. So kam Anfang August ein Fuß wieder zum Vorschein. Genauer gesagt: Am 9. August flog dieses illegale Begräbnis auf.
Demnächst könnte das Paar dafür zur Kasse gebeten werden. Darüber berichtet die Rheinpfalz in Zweibrücken. Zwar sollen sich die verkannten Totengräber keiner Straftat schuldig gemacht haben. Trotzdem könnte das Ganze kostspielige Folgen für sie haben.
Keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit im Saarland
Im Saarland handelt es sich bei diesem Vergehen um eine Ordnungswidrigkeit. Darum ist im konkrete Fall der Saarpfalz-Kreis dafür zuständig. Er legt die Höhe der Geldbuße fest, wie das Blatt meldet. Wenn’s schlecht für die beiden ausgeht, müssten sie bis zu 10 000 Euro für ihr Fehlverhalten berappen. Wie hoch die Buße tatsächlich ausfällt, stehe indes noch nicht fest.
Unterdessen habe sich die Stadt Homburg um ein ordnungsgemäßes Begräbnis gekümmert. Zunächst sei die Leiche eingeäschert worden. Mittlerweile seien auch Verwandte ausfindig gemacht worden, die sich um den Rest kümmerten, heißt es in dem Bericht.