Corona-Regeln missachtet Polizei macht Gaststätten im Saarland dicht

Saarbrücken · In Kneipen, Restaurants und der Saarbahn hat es bereits die zweite Gemeinschaftsaktion von Polizei und Ordnungsamt gegeben. Bei der Kontrolle ging es um die Corona-Regeln. 53 Verstöße registrierten sie dabei. Und die Kontrollen gehen weiter.

 Die Polizei hat wie hier auf einem Archivmotiv kontrolliert, ob die Schutzregeln gegen das Corona-Virus eingehalten werden.

Die Polizei hat wie hier auf einem Archivmotiv kontrolliert, ob die Schutzregeln gegen das Corona-Virus eingehalten werden.

Foto: Polizei Saarland

Im ganzen Saarland sind am Freitag, 26. November, erneut Polizisten und Ordnungsamtsmitarbeiter unterwegs gewesen, um zu kontrollieren, ob die Corona-Regeln eingehalten werden. Der Schwerpunkt lag zum einen auf der Gastronomie, zum anderen bei der Saarbahn. Bis nach Mitternacht waren die Kontrolleure unterwegs. Dabei kamen 53 Verstöße zusammen. Sogar Lokale machte die Polizei dicht, berichtet Melanie Mohrbach vom Landespolizeipräsidium in Saarbrücken.

  • So traf es in der Landeshauptstadt den Betreiber einer Shisha-Bar. Er habe nicht nachweisen können, dass er geimpft, genesen oder negativ getestet ist. Damit war frühzeitig Feierabend.
  • Dem Wirten einer Gaststätte in Völklingen erging es ähnlich. Auch er blieb entsprechende Nachweise schuldig und musste seinen Laden auf der Stelle schließen.
  • Gleiches Problem an einer Imbissbude in Saarbrücken: Dort war jemand beschäftigt, dem Dokumente fehlten, ob er eine der drei Voraussetzungen erfüllt. Daraufhin schickten ihn die Beamten nach Hause. Der Dienst war für ihn damit beendet.

Die Kontrollaktion war breit angelegt: In 31 von 52 Städten und Gemeinden war die Polizei mit 70 Kollegen als Begleiter für die Ordnungsamtsmitarbeiter dabei. Und damit ist die Sache noch nicht erledigt: Auch am Samstag sollten die Kontrollen in der Saarbahn fortgesetzt werden.

Bei einem ähnlichen Aktionstag vor einer Woche zum Inkrafttreten der neuen Schutzregeln waren rund 80 Verstöße aufgeflogen. Diesmal kamen nebenbei welche gegen das Nichtrauchergesetz hinzu.

Aktuell gilt in der Gastronomie die 2-G-Regel: Demnach dürfen nur Geimpfte und Genesene bewirtet werden. In Bussen und Bahnen trifft 3 G zu: Demnach ist es auch negativ Getetesteten ohne Impf- oder Genesenenstatus möglich, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu nutzen.

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