Strafprozess am Landgericht Haftstrafe ohne Bewährung nach Messer-Angriffen in Saarbrücken

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat am Mittwoch einen 32 Jahre alten Syrer wegen Beihilfe zum versuchten Totschlag sowie gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.

Nach Feststellung der Richter hatte der Angeklagte mit einem Bekannten am 31. Oktober 2017 auf dem Cottbuser Platz in Saarbrücken Streit mit einem anderen Flüchtling bekommen. Bei dieser Rangelei habe der Angeklagte ein Messer in der Hand gehabt, es aber nicht als Stichwaffe benutzt. Der andere Flüchtling habe dennoch einen leichten Kratzer an der Hand davon getragen. Deshalb sei dieser Fall als gefährliche Körperverletzung zu werten, erklärte das Gericht.

Der zweite und deutlich gravierendere der Angriffe soll sich am 1. November 2017 gegen 19.40 Uhr während eines Streites zwischen zwei Gruppen junger Männer vor einem Laden in Burbach ereignet haben. Auf der einen Seite sollen dabei der Angeklagte und mehrere seiner Bekannten gestanden haben, auf der anderen Seite zwei Brüder. Während des Disputs soll der Angeklagte einem seiner Mitstreiter ein Messer gegeben und sinngemäß etwas gesagt haben wie: „stich ihn“ oder „schlag ihn“. Daraufhin habe der namentlich nicht bekannte Begleiter des Angeklagten dem älteren der beiden Brüder in die Schulter gestochen und ihn leicht verletzt. Die Richter werteten diesen Messerstich als versuchten Totschlag – denn: Wer mit einem Messer bei einem anderen Menschen in die Region von Schulter und Hals sticht, der nimmt dessen Tod zumindest biligend in Kauf. Zu diesem versuchten Totschlag habe der Angeklagte zumindest dadurch Beihilfe geleistet, als er dem Haupttäter das Messer überreichte, so die Strafrichter.

Wieso es in Burbach zu dem Streit zwischen den Männern gekommen war, blieb vor Gericht unklar. Nach der Aussage der Beteiligten waren der Angeklagte und der später verletzte Mann wenige Stunden zuvor in einem Laden für Süßigkeiten aneinander geraten. Auslöser könnten ein „Was guckst Du“, eine Äußerung über die Mutter des Gegenübers oder etwas Ähnliches gewesen sein. Im Anschluss an die Schubserei soll der Angeklagte gegangen sein und gesagt haben „ich werde es Euch zeigen“. Der 32-Jährige bestreitet diese Äußerung. Er will auch nicht dabei gewesen sein, als die Gruppe von unbekannten Männern vor dem Laden in Burbach den älteren der beiden Brüder angegriffen und mit einem Messer verletzt haben soll.

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