Online-Betrug Gauner nutzten St. Wendeler Händler für einen Fake-Shop

St. Wendel · Mit den Daten des in der Kreisstadt ansässigen Unternehmens für Autoersatzteile wurden genutzt, um eine Online-Verkaufplattform zu erstellen. Damit werden nun Kunden über den Tisch gezogen.

Ein St. Wendeler Händler für Autoersatzteile gehört zu den Geschädigten eines sogenannten Fake-Shops im Internet. Das berichtet die Polizei. Bei diesen Shops handelt es sich um echt wirkende Verkaufsplattformen, mit denen Betrüger Online-Kunden auf der ganzen Welt täuschen. Die Täter handeln überwiegend vom Ausland aus, so dass Vorgehen gegen diese Betrugsmasche langwierig und umständlich ist.

Im vorliegenden Fall wurde mit den Daten des Händlers ein Verkaufsshop für Fahrzeugersatzteile eingerichtet. Mit diesem seriösen Hintergrund und scheinbar günstigen Preisen gingen die Täter auf Opferjagd. „Kunden, die auf die Aufmachung dieser Internetshops hereinfallen, erhielten entweder minderwertige Ware zu überhöhten Preisen oder nach Vorkasse überhaupt nichts“, erläutert ein Sprecher der St. Wendeler Polizeiinspektion.

Die ersten Hinweise auf diesen Betrug habe der St. Wendeler Händler bereits im Laufe des vergangenen Monats erhalten, als sich betrogene Käufer aus ganz Europa an ihn wandten. Es werden bis zur Löschung des Shops auch nicht die letzten gewesen sein, prophezeit der Beamte.

Für Kunden, in der großen weiten Welt des Online-Shoppings unterwegs sind, gebe gibt es ein paar grundlegende Tipps fürs sicher Einkaufen. Vor einer Online-Bestellung sollte man bei anderen Anbietern wie dem Händler vor Ort Preise vergleichen, oftmals relativiert sich so ein scheinbar günstiges Angebot durch Qualitäts- oder Servicemängel. Oder es handelt sich um einen offenkundigen Schwindel.

Erfahrungen und Bewertungen zu Online-Shops sind im Internet oder durch einen Anruf bei der Verbraucherzentrale leicht zu recherchieren. Sie helfen bei der Beurteilung der Seriosität der Verkaufsplattform. Die Nutzung von Bezahldiensten wie Western Union, paysafe oder Ukash sollte in diesem Zusammenhang immer Zweifel auslösen, so der Polizeibeamte.

Ist jemand trotz aller Vorsicht doch Opfer geworden, sollte er sich umgehend mit seiner Bank oder seinem Zahlungsdienstleister Kontakt aufnehmen, möglicherweise kann eine Zahlung wieder rückgängig gemacht werden. „Eine gleichzeitige Anzeige bei der Polizei ist immer sinnvoll. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern im Ausland schwierig ist“, sagt der Beamte. Doch könne mit Hilfe von Anzeigen die Löschung eines Fake-Shops konsequent vorangetrieben und damit weiterer Schaden verhindert werden.

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