BGH stärkt Rechte von Versicherungskunden

Karlsruhe · BGH stärkt Rechte von Versicherungskunden Tausende Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, können davon womöglich heute noch wegen mangelhafter Belehrung über ihr Widerspruchsrecht zurücktreten. Die damals geltende einjährige Verjährungsfrist ist unwirksam, wenn Kunden Informationen über ihr Widerspruchsrecht nicht ordnungsgemäß erhalten haben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied.

Betroffene haben aber keinen Anspruch auf die volle Auszahlung ihrer Prämien, da sie während der Laufzeit den Versicherungsschutz genossen haben (Az. IV ZR 76/119).

Europa pustet weniger Kohlendioxid in die Luft

Der Ausstoß von Kohlendioxid (CO{-2}) ist nach neuesten Schätzungen in der EU vergangenes Jahr um 2,5 Prozent gesunken. Damit war der Rückgang des für die Erderwärmung maßgeblich verantwortlichen Gases noch stärker als 2012. Damals war ein Minus von 1,6 Prozent verzeichnet worden, wie das Statistik amt Eurostat mitteilte.

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