BGH stärkt Rechte von Internet-Kunden

BGH stärkt Rechte von Internet-Kunden Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Käufern im Internet gestärkt. Die Anbieter müssten ihre Waren zurücknehmen und das Geld erstatten, selbst wenn diese durch das Ausprobieren wertlos geworden seien, urteilten die Richter gestern (Az.: VIII ZR 337/09)

BGH stärkt Rechte von Internet-KundenKarlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Käufern im Internet gestärkt. Die Anbieter müssten ihre Waren zurücknehmen und das Geld erstatten, selbst wenn diese durch das Ausprobieren wertlos geworden seien, urteilten die Richter gestern (Az.: VIII ZR 337/09). Verhandelt wurde über den Sonderfall Wasserbett, das bereits mit dem ersten Befüllen seinen Verkaufswert verliert. Trotzdem gilt für die Richter auch in diesem Fall das Widerrufsrecht. Der Kunde müsse die Möglichkeit haben, das Bett zu testen. dpaNoch immer Milliarden D-Mark im UmlaufBerlin. Knapp neun Jahre nach Einführung des Euro-Bargeldes sind noch immer Milliarden von D-Mark im Umlauf. Deutsche Haushalte hätten Ende 2009 über rund 13,6 Milliarden Mark (sieben Milliarden Euro) verfügt, teilte der Bundesverband der deutschen Banken (BdB) unter Berufung auf Angaben der Bundesbank mit. 6,6 Milliarden Mark seien in Form von Banknoten im Umlauf, knapp sieben Milliarden Mark als Münzen. afp

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