BGH: Flugtickets verfallen auch bei geänderten Reiseplänen nicht

Karlsruhe. Flugtickets bleiben auch dann gültig, wenn der Reisende den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antritt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel für unzulässig erklärt, wonach Kunden die gebuchten Flüge nur in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nutzen durften

Karlsruhe. Flugtickets bleiben auch dann gültig, wenn der Reisende den Hinflug oder eine Teilstrecke nicht antritt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel für unzulässig erklärt, wonach Kunden die gebuchten Flüge nur in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nutzen durften. Ein bereits gebuchter und schon bezahlter Rückflug verfiel demnach, wenn der Passagier den Hinflug nicht antrat. Derartige Klauseln verwenden zahlreiche Fluglinien, im konkreten Fall ging es um British Airways und die Lufthansa. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wehrte sich dagegen und erzielte nun in letzter Instanz eine Grundsatzentscheidung (Az.: Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09). dpa

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