BGH: Farbe Gelb bleibt exklusiv geschützt für Verlag Langenscheidt

Karlsruhe · Im Rechtsstreit mit einem Konkurrenten aus den USA ist der Wörterbuchverlag Langenscheidt zum zweiten Mal erfolgreich gewesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Beschwerde der Firma Rosetta Stone gegen die von Langenscheidt eingetragene Farbmarke Gelb zurück.

Das US-Unternehmen hatte vor dem Bundespatentamt in München vergeblich versucht, eine Löschung der Langenscheidt-Marke zu erreichen. Der I. Zivilsenat des BGH bestätigte nun den Beschluss des Bundespatentgerichts vom August 2013.

An der BGH-Verhandlung nahmen auch Juristen des Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) sowie der spanischen Bank Santander teil, die sich zurzeit wegen der Farbmarke Rot vor mehreren Gerichten streiten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort