Betriebsratswahlen bei Bosch ungültig

Homburg/Neunkirchen · Die 4600 Mitarbeiter der Robert Bosch GmbH in Homburg müssen möglicherweise bald wieder einen neuen Betriebsrat wählen. Das Neunkircher Arbeitsgericht unter Vorsitz von Richter Hans Georg Dutt verkündete jedenfalls gestern per Beschluss, dass die im März stattgefundene Wahl "unwirksam" ist.

Dies teilte Gerichtssprecherin Kerstin Herrmann auf SZ-Anfrage mit. Gegen diese Entscheidung kann der amtierende Betriebsrat unter Vorsitz von Dieter Klein noch Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht in Saarbrücken einlegen. Klein war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Der Bosch-Betriebsrat hat 29 Mitglieder und wird von der IG Metall dominiert.

Das Gericht gab einem Antrag von drei Bosch-Mitarbeitern, die von der Homburger Rechtsanwältin Anja Michel vertreten werden, statt. Die drei Mitarbeiter wollten mit drei weiteren Bewerbern auf der Liste "Die Alternative" bei der Wahl kandidieren. Ihre Vorschlagsliste war vom Wahlvorstand wegen angeblich fehlender Unterstützungsunterschriften als ungültig zurückgewiesen worden. Dies wurde aber in einer verschlüsselten E-Mail, die offenbar von den Betroffenen nicht geöffnet werden konnte, mitgeteilt.

Anwältin Michel beanstandet insbesondere, dass der Wahlvorstand die Liste nicht unmittelbar geprüft hat, sondern erst einen Tag nach Ablauf der Einreichungsfrist. Somit war eine Fehlerkorrektur unmöglich. Zudem bestätigte das Gericht die Argumentation Michels, wonach bei der Wahl, die an drei Tagen stattfand, mehrere schwerwiegende Fehler gemacht wurden. Briefwahlunterlagen wurden angeblich zumindest teilweise hinter verschlossenen Türen geöffnet und ausgezählt. Zudem sollen mehrere Belegschaftsmitglieder, die die Auszählung beobachten wollten, wiederholt vor die Tür geschickt worden sein.

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