Betriebe dürfen Lehrlinge auch bei Kurzarbeit übernehmen

Saarbrücken. Kurzarbeit soll für die Unternehmen kein Hinderungsgrund sein, ihre Lehrlinge zu übernehmen. Aufgrund einer Sonderregelung können Auszubildende direkt nach der Lehre vom Ausbildungsbetrieb als neue Mitarbeiter eingestellt werden, falls notwendig auch direkt in Kurzarbeit

Saarbrücken. Kurzarbeit soll für die Unternehmen kein Hinderungsgrund sein, ihre Lehrlinge zu übernehmen. Aufgrund einer Sonderregelung können Auszubildende direkt nach der Lehre vom Ausbildungsbetrieb als neue Mitarbeiter eingestellt werden, falls notwendig auch direkt in Kurzarbeit. Die grundsätzliche Regelung, dass während der Kurzarbeit ohne wichtigen Grund Neueinstellungen nicht zulässig sind, gilt im Falle der Auszubildenden nicht. Darauf hat die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit hingewiesen. "Damit wird es den Unternehmen erleichtert, die ausgebildeten Fachkräfte in den Betrieben zu halten. Vor dem Hintergrund der anstehenden demografischen Veränderungen sind sie auch gut beraten, die jungen Fachkräfte an das Unternehmen zu binden", sagte der Chef der Regionaldirektion, Otto-Werner Schade. In der Vergangenheit wurden nach Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung rund zwei Drittel der Auszubildenden von ihren Ausbildungsbetrieben übernommen. red

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