Betreueraufgaben

Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Bereiche, in denen der Betroffene seine Angelegenheiten eigenständig erledigen kann, dürfen nicht übertragen werden.

Festgelegt werden die Aufgaben des Betreuers im betreuungsgerichtlichen Verfahren durch den Richter.

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