Betreueraufgaben
Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Bereiche, in denen der Betroffene seine Angelegenheiten eigenständig erledigen kann, dürfen nicht übertragen werden.
05.01.2016
, 19:51 Uhr
Festgelegt werden die Aufgaben des Betreuers im betreuungsgerichtlichen Verfahren durch den Richter.