Beruflich-privat gemischte Ausgaben teilweise absetzbar

München. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Steuerabzug für Reisen und andere Ausgaben verbessert, bei denen sich private und geschäftliche Ausgaben überlagern. Nach einem gestern in München bekanntgegebenen Grundsatzurteil können gemischt veranlasste Ausgaben künftig anteilig geltend gemacht werden

München. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Steuerabzug für Reisen und andere Ausgaben verbessert, bei denen sich private und geschäftliche Ausgaben überlagern. Nach einem gestern in München bekanntgegebenen Grundsatzurteil können gemischt veranlasste Ausgaben künftig anteilig geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass es hierfür einen geeigneten Maßstab gibt, wie etwa bei Reisen die Tage beruflicher und privater Tätigkeit (Az: VI R 94/01). Der Kläger hatte beruflich eine Messe in Las Vegas besucht. An die vier Messetage hängte er noch drei Tage Urlaub an. Das Finanzamt erkannte nur den Messeeintritt, vier Übernachtungen sowie Verpflegungsmehraufwand für vier Tage an, die Flugkosten nicht. Nach früherer BFH-Rechtsprechung galt, dass Ausgaben mit auch nur teilweise privatem Anlass komplett unberücksichtigt blieben. Der Große Senat des BFH gab diese alte Rechtsprechung nun auf. Nach dem Urteil muss das Finanzamt vier Siebtel des Flugpreises anerkennen.afp

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