Berlin-Touristen wollen auch sonntags einkaufen

Saarbrücken. Zehn verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, die das Berliner Ladenöffnungsgesetz vorsieht, stehen nicht im Widerspruch zum Sonntagsschutz. Das ist der Tenor zweier Gutachten, die die Deutschen Einzelhandelsverbände jetzt beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben

Saarbrücken. Zehn verkaufsoffene Sonntage pro Jahr, die das Berliner Ladenöffnungsgesetz vorsieht, stehen nicht im Widerspruch zum Sonntagsschutz. Das ist der Tenor zweier Gutachten, die die Deutschen Einzelhandelsverbände jetzt beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Die Verbände wehren sich damit gegen eine Verfassungsbeschwerde der Kirchen, die durch die Berlin Ladenöffnungszeiten den Sonntagsschutz und damit das Grundgesetz verletzt sehen. "Schon in der Weimarer Republik war eine Ladenöffnung an zehn Sonntagen pro Jahr erlaubt. Die Regelung galt, bis Mitte der 50er Jahre das Ladenschlussgesetz in Kraft trat", erläutert Hubertus Pellengahr (Foto: SZ), Sprecher des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), ein Ergebnis der Gutachten, die der HDE und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (BAG) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Die Verbände verteidigen die Spitzenposition der Berliner Einzelhändler, denn nirgends sonst in der Bundesrepublik gibt es so viele verkaufsoffene Sonn- und Feiertage wie in Berlin. "Berlin ist in einer besonderen Situation, weil in Berlin so viele Touristen sind wie in keiner anderen Stadt", sagt Pellengahr. "Und die wollen auch sonntags einkaufen." In den meisten Bundesländern begnügen sich die Händler damit, an vier Sonntagen zu öffnen, in Baden-Württemberg sind es sogar nur drei. "Wir kommen mit vier Sonntagen im Jahr aus", meint Christoph Kleer, Vorsitzender des Landesverbands Einzelhandel und Dienstleistung Saarland. "Selbst wenn das Verfassungsgericht Grünes Licht für das Berliner Gesetz gibt, gehe ich nicht davon aus, dass es hier eine Neuregelung geben wird", vermutet Kleer. Auch auf rheinland-pfälzischer Seite zeigt sich der Einzelhandel eher genügsam: "Wir streben die Ausdehnung der Sonntagsöffnung nicht an. Wir sind mittelständisch strukturiert. Da müssten die Inhaber kleiner Geschäfte sonntags zu oft in ihren Geschäften stehen", erklärt der dortige Verbandsvorsitzende Hanno Scherer. Er sieht an ganz anderer Stelle Handlungsbedarf und auch hier sind Saarländer und Rheinland-Pfälzer auf einer Linie: bei den Designer Outlets Zweibrücken. Die Einkaufsmeile am Zweibrücker Flughafen, die auch etliche Kunden aus dem Saarland anzieht, öffnet an zwölf Sonntagen pro Jahr, während die Geschäfte rundum nur viermal öffnen dürfen. Eine Ausnahmeverordnung hat das 2007 möglich gemacht. vee

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