Leserbrief UN-Migrationspakt Hört auch kritische Völkerrechtler an!

 Zur Analyse von Matthias Beermann (SZ vom 15. November) ist anzumerken: Seine analytische Kompetenz ist als unausgewogen einzuordnen. Völkerrechtler beurteilen die Bedeutung und Auswirkung des Paktes gänzlich anders, werden aber nicht erwähnt.

Etwa Michael Geistlinger, Völkerrechtler Uni Salzburg, sieht „eine Fülle von Nachweisen, dass der Pakt den Boden des geltenden Völkerrechts deutlich verlässt“. Matthias Herdegen, Direktor am Institut für Völkerrecht, Uni Bonn, urteilt: „... der Migrationspakt schafft eine Grauzone rechtlicher Unverbindlichkeit, die aber den Eindruck der Verbindlichkeit erweckt.“ Eine der größten unerwähnten Mängel des Paktes: Keinerlei Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Zuwanderung. Die im Pakt formulierte Absicht, Kritik zu unterbinden und „die Wahrnehmung der Migration positiv zu gestalten“ (siehe Ziel 17, Ziffer 33) ist indoktrinationsverdächtig. Die Behauptung, der Pakt sei „rechtlich nicht bindend und wahre die Souveränität der Staaten“, ist angesichts der Verwendung des Begriffes „verpflichten“ an 72 Stellen des Textes auch zu bezweifeln. Im Übrigen wird die Behauptung, es gäbe ja auch den Vorbehalt nationaler Politik und nationalem Recht, dadurch ad absurdum geführt, dass im Text die ausdrückliche Begrenzung des nationalen Rechts durch die Inhalte des Paktes vorgeschrieben wird. (Ziel, 23 Ziffer 41) Herr Beermann erwähnt auch nicht, dass der Pakt ja wohl durch „die Hintertür“ am Parlament vorbei eingefädelt wurde. Sonst hätten wir schon seit Längerem eine breitere Diskussion in der Öffentlichkeit, womöglich mit Auswirkungen auf die Wahlen in Bayern und Hessen. Das war wohl politisch nicht gewollt. Die SZ bleibt aufgefordert, auch kritische Völkerrechtler zu Wort kommen zu lassen.

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