Leitartikel Beim Brexit kann es keine halben Sachen geben

Der Brexit kennt keine Sommerpause. Mit gnadenloser Konsequenz rückt das Datum näher, an dem zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union ein Land austreten wird.

Leitartikel: Beim Brexit kann es keine halben Sachen geben
Foto: SZ/Robby Lorenz

Das ist dann aber auch schon alles, was klar ist. Knapp eineinhalb Jahre dauern die Verhandlungen schon an. Endlich hat Premierministerin Theresa May in einem Weißbuch zusammengefasst, wie sie sich den Brexit vorstellt. Nun stellt sich heraus, dass dieses Opus keine Antworten, dafür aber noch mehr Fragen enthält. Je länger der Prozess dauert, desto offensichtlicher tritt die Unfähigkeit, Lösungen finden, zutage. Beispiel: May schlägt vor, in der britischen Provinz Nordirland die Regeln des Binnenmarktes und der Zollunion in Kraft zu lassen, um die Grenzen nach Irland offenhalten zu können. Gleichzeitig soll die EU aber darauf verzichten, ihre Spielregeln anzuwenden. Es ist ein Eiertanz, um sich an der banalen Erkenntnis vorbeizumogeln: entweder offene Grenzen – oder nicht. Entweder man gehört dazu – oder nicht. In solchen Fragen auf Kompromisse zu warten, ist naiv. Das Eine schließt das Andere aus.

Dabei herrscht in der Union der künftig nur noch 27 durchaus Verständnis für die Zwickmühle, in der sich May befindet. Sie muss zwischen Gegnern und Unterstützern eine eigene Linie finden. Doch das scheint das geringere Problem zu sein. Viel gewichtiger ist wohl, dass May nach dem Besuch des US-Präsidenten, der die Premierministerin brüskierte, beleidigte und ausgrenzte, wissen dürfte, dass Trump als Partner für verlässliche wirtschaftliche Beziehungen ausfällt.

Das Einzige, was sie von Trump erwarten kann, ist ein Abkommen, mit dem Washington die EU bekämpfen möchte. Dies darf May aber nicht wollen, weil sie ohne gutnachbarschaftliche Beziehungen zu Europa das Vereinigte Königreich beschädigen würde. Fazit: Eigentlich müsste die EU May entgegenkommen. Doch das geht nicht, weil Brüssel dann seine Seele verkaufen würde: Die Grundfreiheiten stehen nicht zur Debatte. Den Binnenmarkt kann London nicht für Waren haben, aber dann für Dienstleistungen wiederum nicht. Die künftigen EU-Gesetze wollen die Briten zwar beachten, aber selbst auslegen – und in Streitfällen würden britische Gerichte zuständig sein, aber ganz sicher nicht der höchste EU-Gerichtshof in Luxemburg. So wird der Brexit nicht funktionieren.

Wer geht, darf sich nicht aussuchen, was er künftig vom europäischen Kuchen bekommt. Deshalb holte sich die Regierung Ihrer Majestät in dieser Woche in Brüssel eine Abfuhr ein. Doch all die Konsequenz der EU-Seite könnte noch ins Wanken geraten, je näher es auf das magische Brexit-Datum im März 2019 zugeht. Und dann ist die Versuchung groß, lieber schlechte, weil unverbindliche und auslegungsfähige Vereinbarungen zu akzeptieren, anstatt für Klarheit zu sorgen. Weil man dann einfach weiter verhandeln könnte. Ein Irrtum. Am Tag 1 nach dem Brexit brauchen die Zollbeamten in Dover und die Fluglinien in Heathrow ebenso wie die Finanzunternehmen in London unmissverständliche Regeln. Davon ist immer noch nichts zu sehen.

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