Klage kann trotzdem nötig sein Flugverspätung: Beschluss einer Schlichtungsstelle ist nicht bindend

Buxtehude · Bei Annullierungen und Flugverspätungen von mehr als drei Stunden steht Passagieren eine Entschädigung zu. Wenn die Fluggesellschaft sich weigert zu zahlen, können Betroffene die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr einschalten.

Doch deren Beschlüsse sind nur wirksam, wenn beide Seiten zustimmen, erklärt der Rechtsanwalt Moritz Walprecht in der Zeitschrift „Reise & Preise“ (Ausgabe 4/2018).

Im konkreten Fall hatte die Schlichtungsstelle den Passagieren 400 Euro Entschädigung zugesprochen. Die Fluggesellschaft ignorierte die Entscheidung jedoch. Den Passagieren bleibt dann nur eine Klage vor dem Amtsgericht, erläutert der Reiserechtsexperte. Alternativ können Fluggastrechte-Portale im Internet helfen. Diese verlangen jedoch zumeist eine Provision.

Wenn die Fluggesellschaft sich nicht auf außergewöhnliche Umstände wie etwa eine Flughafensperrung berufen kann, muss sie eine Ausgleichszahlung leisten. Das schreibt das EU-Recht vor.

(dpa)
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