Bei einer Scheidung fällt ab September das "Rentenprivileg" weg

Saarbrücken. Auf eine wichtige Änderung im Scheidungsrecht, die ab 1. September greift, hat uns SZ-Leserin Ursula Zimmer aus Saarbrücken aufmerksam gemacht. Sie weist darauf hin, dass dann das "Rentnerprivileg" im Fall einer Scheidung wegfällt

Saarbrücken. Auf eine wichtige Änderung im Scheidungsrecht, die ab 1. September greift, hat uns SZ-Leserin Ursula Zimmer aus Saarbrücken aufmerksam gemacht. Sie weist darauf hin, dass dann das "Rentnerprivileg" im Fall einer Scheidung wegfällt. Dieses Privileg bedeutet, dass bei jemandem, der einen Teil seiner Rente oder Pension bei der Scheidung abgeben muss, die eigene Rente solange nicht gekürzt wird, wie der geschiedene Ehepartner selbst noch keine Rente bezieht. Bei Scheidungsverfahren, die nach dem 1. September beginnen, wird die Rente immer gekürzt, unabhängig davon, ob der oder die "Ex" schon rentenberechtigt ist oder nicht. Fachanwälte wie der Püttlinger Rechtsanwalt Stephan Hettmann raten daher Rentnern und Pensionären, die sich scheiden und das "Rentnerprivileg" in Anspruch nehmen wollen, dass sie das Verfahren noch vor dem 1. September einleiten. Mit dem neuen Scheidungsrecht wird der Versorgungsausgleich grundsätzlich neu geregelt. Dabei haben künftig beide Partner für die Ehezeit gleich hohe Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung. Wenn jemand während der Ehezeit 600 Euro Rentenanspruch erworben hat, stehen dem Ehepartner dann 300 Euro zu. Das gleiche gilt für die Zusatzversorgung. lowWenn Sie auch Interessantes zu erzählen und Fotos gemacht haben, senden Sie SMS/Fax, MMS mit Foto an Tel. (06 81) 5 95 98 00, Mails an: leser-reporter@sol.de.

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