Bei Betriebskosten aufs Datum achten

Bei Betriebskosten aufs Datum achtenBerlin. (dpa/tmn) Wenn Mieter noch nach dem Jahreswechsel Betriebskostenabrechnungen für 2007 erhalten, sollten sie aufpassen. Denn grundsätzlich müssen Mietern die Abrechnungen innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zugehen, erläutert der Deutsche Mieterbund

Bei Betriebskosten aufs Datum achtenBerlin. (dpa/tmn) Wenn Mieter noch nach dem Jahreswechsel Betriebskostenabrechnungen für 2007 erhalten, sollten sie aufpassen. Denn grundsätzlich müssen Mietern die Abrechnungen innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zugehen, erläutert der Deutsche Mieterbund. Wenn der Vermieter das Kalenderjahr zugrunde gelegt hat, kommen Abrechnungen für 2007 nach dem Jahreswechsel also zu spät - und Nachforderungen verfallen dann. Guthabenansprüche bleiben allerdings bestehen.Eigentümergemeinschaft muss nicht alles zahlen Berlin. (dpa/tmn) Reparaturkosten am Haus müssen die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft nicht alle zu gleichen Anteilen bezahlen. Handelt es sich um einen Teil des Gemeinschaftseigentums wie einen reparaturbedürftigen Balkon, für den nur ein einzelner Wohnungseigentümer das Nutzungsrecht hat, so kann ihm allein die Rechnung aufgebürdet werden, so das Amtsgericht Oldenburg (Az.:10 C 10016/07).

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