Befahren der Friedhöfe ist nicht erlaubt

Neunkirchen. Am Volkstrauertag und am Totensonntag ist das Befahren der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen nicht gestattet. Die Schrankenanlage des Zentralfriedhofes in Furpach und des Friedhofes in Wiebelskirchen sowie die Toranlage am Friedhof Wellesweiler bleiben daher an diesen Tagen verschlossen.Außerdem weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass bis zum 31

Neunkirchen. Am Volkstrauertag und am Totensonntag ist das Befahren der Friedhöfe der Kreisstadt Neunkirchen nicht gestattet. Die Schrankenanlage des Zentralfriedhofes in Furpach und des Friedhofes in Wiebelskirchen sowie die Toranlage am Friedhof Wellesweiler bleiben daher an diesen Tagen verschlossen.Außerdem weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass bis zum 31. März das Befahren der Friedhöfe donnerstags, 8 bis 17 Uhr, und sonntags, 9 bis 14 Uhr, gestattet ist. red

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