Meldungen Baumaßnahme erfordert Einbahnregelungen

(red) Im Zuge einer Baumaßnahme der Gemeindewerke Kirkel ist — neben der halbseitigen Sperrung der Kaiserstraße (L 119) mit einer dazugehörigen Ampelregelung — die Einrichtung von Einbahnregelungen erforderlich.

Deshalb werden noch bis voraussichtlich Freitag, 30. Juni, folgende Bereiche als Einbahnstraße ausgewiesen: Triftstraße, zwischen Kaiserstraße und Friedhofstraße (Richtung Goethestraße), Eisenbahnstraße, auf  zirka 30 Metern ab der Kaiserstraße (Richtung Feuerwehrhaus).

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