Meldungen Baumaßnahme erfordert Einbahnregelungen
(red) Im Zuge einer Baumaßnahme der Gemeindewerke Kirkel ist — neben der halbseitigen Sperrung der Kaiserstraße (L 119) mit einer dazugehörigen Ampelregelung — die Einrichtung von Einbahnregelungen erforderlich.
23.06.2017
, 20:01 Uhr
Deshalb werden noch bis voraussichtlich Freitag, 30. Juni, folgende Bereiche als Einbahnstraße ausgewiesen: Triftstraße, zwischen Kaiserstraße und Friedhofstraße (Richtung Goethestraße), Eisenbahnstraße, auf zirka 30 Metern ab der Kaiserstraße (Richtung Feuerwehrhaus).