Mietrechtsurteil Baulärm berechtigt zur Mietminderung

Berlin · Ein Gerichtsurteil des Landgerichts Berlin stärkt die Rechte von Mietern. Lärm gilt als ein klarer Mangel.

Wo gebaut wird, da wird es laut. Das kann ganz schön nervenaufreibend sein. Aber dürfen Mieter deshalb die Miete mindern? Das Landgericht Berlin hat dazu eine Entscheidung getroffen. Demnach ist Lärm ein Mietmangel.

Das gilt auch für Baulärm. Selbst wenn in der Nachbarschaft gebaut wird, kann die Miete gemindert werden, befand das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 309/19), wie die Zeitschrift „Deutsche Wohnungswirtschaft“ des Eigentümerverbandes Haus und Grund Deutschland berichtet. Dauerten die Bauarbeiten länger, müsse eine einheitliche Minderungsquote ermittelt werden, selbst wenn die Lärmbelästigung nicht immer gleich sei.

In dem zugrunde liegenden verhandelten Fall wurde in der Nachbarschaft der Mieterin eine Tiefgarage abgerissen und an der Stelle ein Hochhaus errichtet. Die Arbeiten dauerten weit mehr als ein Jahr von Juli 2015 bis September 2017. Die Mieterin wollte für diese Zeit die Miete mindern, die Vermieterin wollte die Mietminderung allerdings nicht akzeptieren. Daher landete der Streit vor Gericht.

Die Richter entschieden zugunsten der Mieterin. Sie hielten für die Zeit der Bauarbeiten eine Minderungsquote von 20 Prozent für angemessen.

Der Lärm von der Baustelle sei ein Mangel, heißt es in der Urteilsbegründung des Berliner Landgerichts. Die Minderungsquote müsse gerade bei Maßnahmen, die viel Zeit in Anspruch nehmen, aus Gründen der Prozessökonomie für die gesamte Dauer der Bauarbeiten einheitlich geschätzt werden. Die Ansprüche der Mieterin seien auch nicht wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des Mangels auszuschließen. Denn bei ihrem Einzug im Jahr 1983 habe sie keineswegs wissen müssen, wie sich ihr Wohnumfeld langfristig entwickelt.

(dpa)
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