Bauherren sollen auf Begehung bestehen

Bauherren sollen auf Begehung bestehen Berlin. (dpa/tmn) Auf die Begehung des fertiggestellten Hauses sollten Bauherren vor dem Einzug bestehen. Denn einige Schlüsselfertiganbieter verwenden in ihren Bauverträgen Klauseln, nach denen der Bauherr mit dem Einzug das Bauvorhaben abgenommen hat - auch ohne gemeinsame Begehung

Bauherren sollen auf Begehung bestehen Berlin. (dpa/tmn) Auf die Begehung des fertiggestellten Hauses sollten Bauherren vor dem Einzug bestehen. Denn einige Schlüsselfertiganbieter verwenden in ihren Bauverträgen Klauseln, nach denen der Bauherr mit dem Einzug das Bauvorhaben abgenommen hat - auch ohne gemeinsame Begehung. Solche Klauseln sind gesetzeswidrig, warnt der Verband Privater Bauherren. Die Bauabnahme gehört, neben der Unterzeichnung des Vertrags, zu den wichtigsten Rechtsakten beim Bauen. Nachbarn streiten am meisten über Lärm Nürnberg. (dpa/tmn) Nachbarn fangen vor allem deswegen Streit an, weil es ihnen nebenan zu laut ist. Das hat eine Umfrage des Marktforschungsinstituts Innofact im Auftrag des Onlineportals Immowelt.de ergeben. Der Auslöser von Auseinandersetzungen ist demnach in 55 Prozent der Fälle Lärmbelästigung. An zweiter Stelle steht die Hausordnung mit 24 Prozent. Allerdings gaben nur 31 Prozent der Befragten an, überhaupt schon einmal mit einem Nachbarn in Streit geraten zu sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort