Der Weg zum Fördergeld Bauen und Sanieren wird gefördert

Fulda/Eschborn · Immobilienbesitzer haben viele Möglichkeiten, ihr Haus mit Geld aus der Staatskasse auf Vordermann zu bringen. Auch wer Wohneigentum bauen oder kaufen will, bekommt 2019 wieder Zuschüsse.

 Der Staat fördert Immobilieneigentümer mit zahlreichen Programmen.

Der Staat fördert Immobilieneigentümer mit zahlreichen Programmen.

Foto: dpa-tmn/Hauke-Christian Dittrich

() Angesichts stetig steigender Immobilien- und Baupreise lohnt es sich, nach Zuschüssen Ausschau zu halten. Zu den ersten Adressen gehören die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandelskontrolle, kurz Bafa. Beide bieten Privateigentümern und solchen, die es werden wollen, insgesamt etwa 50 Förderprogramme. Ein Schwerpunkt liegt auf Energieeffizienz. Ein anderer ist die Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum und dessen Sanierung.

Wichtig in jedem Fall: Geld gibt es auf Antrag. Dieser muss vor der Auftragsvergabe an die Handwerker oder das Bauunternehmen gestellt werden, sagt Thorsten Weber, Berater des Verbands Privater Bauherren (VPB) aus Fulda. Während KfW-Förderung häufig über die Hausbank beantragt wird, läuft beim Bafa alles direkt und online. Sowohl KfW als auch Bafa erwarten, dass Eigentümer sich vor Einreichen ihres Antrags informieren und möglichst einen Energieberater zu Hilfe holen. Dieser kümmert sich zudem um den mit der Antragstellung verbundenen Papierkram und besorgt die erforderlichen Nachweise bei den ausführenden Firmen. Ohne solche Belege zahlen die Förderinstitutionen nicht.

Das Bafa hat eigens für Immobilienbesitzer den Topf „Energieberatung Wohngebäude“ eingerichtet, aus dem Energieberater finanziert werden. Diese geben Eigentümern von Bestandsbauten Tipps, wie sie in ihrem Haus Energie sparen können. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag für das Gebäude vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Im Rahmen des Programms macht der Fachmann eine Bestandsaufnahme. Auf dieser Basis erstellt er ein Konzept, um das Haus energetisch auf den aktuellen Stand zu bringen. Das Konzept beinhaltet nach Bafa-Angaben auch Hinweise auf Fördermöglichkeiten. Am Ende steht ein Sanierungsfahrplan.

Das Programm können Eigentümer auch wieder 2019 nutzen. Es wendet sich sowohl an einzelne Hausbesitzer als auch an Wohnungseigentumsgemeinschaften. Die Förderung zahlt das Bafa direkt an den Energieberater aus, der es mit seinem Honorar verrechnen muss. Die Behörde empfiehlt auf ihren Internetseiten, im Vorfeld eines Antrags unbedingt die technischen Richtlinien zu beachten, an die ein Zuschuss mitunter geknüpft ist. So muss, wer 2019 seine Heizung optimieren will, bestimmte Pumpen einsetzen. Nur dann gibt der Staat 30 Prozent der Investitionskosten dazu. Die Höchstsumme aus dem Programm „Heizungsoptimierung“ beträgt 25 000 Euro.

Hausbesitzer, die den Umstieg auf Wärme aus nachwachsenden Rohstoffen planen, können ebenfalls von Zuschüssen profitieren. Vorausgesetzt, die alte Heizungsanlage ist mindestens zwei Jahre in Betrieb und soll ersetzt werden. Das Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ ist mit Maßnahmen aus dem Angebot von Bafa und KfW kombinierbar. So ist weiteres Geld für das Vorhaben nutzbar.

Die bundeseigene KfW-Bank kennen die meisten Hausbesitzer und Bauherren im Zusammenhang mit dem sogenannten KfW-Standard, der die Energieeffizienz eines Hauses umschreibt. 2019 behält das Institut seine Förderprogramme bei.

Dazu gehört seit dem Sommer 2018 das Baukindergeld. Mit dem Geld unterstützt der Staat Familien. Hausbauern und Käufern selbstgenutzter Eigentumswohnungen wird mit 12 000 Euro pro Kind verteilt auf zehn Jahre unter die Arme gegriffen. Im Unterschied zu einem Kredit muss der Zuschuss aus der Staatskasse nicht zurückgezahlt werden.

Auch wer kein Baukindergeld in Anspruch nimmt, kann sich bei der KfW Geld für Kauf oder Bau von Wohneigentum holen. Sie vergibt bis zu 50 000 Euro als zinsgünstigen Kredit, der nicht an Einkommensgrenzen gekoppelt ist (Programm 124). Wichtig ist, dass die Kreditnehmer selbst einziehen.

Bei Neubauten kann das Darlehen eingesetzt werden für den Kauf des Grundstücks, Baukosten sowie Neben- und Beraterkosten. Käufer von Bestandsbauten dürfen das Geld für Kaufpreis, Umbau und Modernisierung sowie für die Erwerbsnebenkosten verwenden. Der Kredit kann mit anderen KfW-Angeboten – etwa zum energieeffizienten Bauen und Sanieren oder zum altersgerechten Umbau des Eigenheims – verknüpft werden. Beim energetischen Bauen und Sanieren gewährt die KfW außerdem bis zu 4000 Euro Zuschuss, wenn ein Experte für Energieeffizienz das Projekt begleitet.

Bis zu 50 000 Euro Kredit gibt die Förderbank denjenigen, die über eine Genossenschaft an Wohneigentum kommen wollen. Das Geld ist in den Kauf von Genossenschaftsanteilen zu investieren. Der Kredit (Programm 134) muss über eine Bank beantragt werden.

Wegen der Vielfalt der Fördermöglichkeiten rät Alexander Steinfeldt von der Beratungsgesellschaft CO2online Immobilienbesitzern, die Programme zu vergleichen und Berechnungstools nutzen.

(dpa)
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