FinanzenLinksfraktion lehnt Schuldenbremse weiter ab
CDU, SPD und AfD haben im Landtag dafür gestimmt, die Schuldenbremse im Landesrecht zu verankern. Die Schuldenbremse steht zwar bereits im Grundgesetz, im Landesrecht soll aber festgelegt werden, dass in Ausnahmefällen von ihr abgewichen werden darf: bei konjunkturellen Schwankungen und außergewöhnlichen Notsituationen, zum Beispiel Naturkatastrophen (die SZ berichtete). Die Umsetzung in Landesrecht ist nicht zwingend notwendig, sagte Finanzminister Peter Strobel (CDU). Aber sie schafft Spielräume, um auch in Notsituationen Herr der Lage zu sein.